Welcher Antrieb hatte mich dazu gebracht, am Tisch mit meinem Anwalt und den zwei Bundespolizisten zu sitzen, und eine Beichte abzulegen? Warum hatte ich nicht gegenübergestellt, was passieren könnte, wenn ich nicht aussage und was, wenn ich auspacke? Welches Ziel hatte ich damals in diesem kleinen Raum verfolgt, als ich mein Schicksal formte?
Wahrscheinlich nichts. Manchmal denkt ein Mensch nicht nach, bevor er handelt. Manchmal gilt der Satz ‘es ist nie zu spät’ eben nicht, und manchmal ist es halt so, dass „Scheiße passiert“.
An jenem Tag meines Geständnisses ist viel Scheiße passiert, ich habe nicht nachgedacht und nachdem ich meine Unterschrift auf das Geständnis gesetzt hatte, war sowieso alles zu spät. Es war ein Scheidepunkt, entweder Ehrlichkeit und Reue, oder lügen und leugnen. Ich entschied mich für das Erstere, nicht, weil ich ehrlich sein wollte, nicht, weil ich das Ganze bis zu diesem Zeitpunkt bereute, nein. Nur deswegen, weil ich dachte, dass mein Bruder rauskommt …. und ich natürlich auch.
Dass Lügen manchmal gut ist, dass Schweigen Gold und Reden Silber ist und, dass Reue nichts bringt, habe ich am Tag meines Urteils gelernt.
Zu meinem Urteil kam es, weil es eine Anklageschrift gegen mich gab. Die Anklageschrift gab es, weil die Polizei erfolgreich ermittelte. Zur erfolgreichen Ermittlung kam es, weil ich ein Geständnis ablegte. Zum Geständnis kam es, weil die Polizei mich erwischt hatte und das Amtsgericht einen Haftbefehl gegen mich erließ.
Um zu verstehen, welche Auswirkungen mein Geständnis auf die Anklageschrift hatte, und wie somit ein Urteil gefällt wurde, musste ich also erst einmal verstehen, weshalb ich denn verhaftet wurde, was die Gründe waren und welche Strafe mich eventuell erwartet hätte, wenn es bei den Punkten, die beim Haftbefehl aufgezählt waren, geblieben wäre.
Ich erinnere mich ganz genau, ich saß bei der Haftrichterin, eine kleine zierliche Frau, die auf einem Rollstuhl saß. Ich sagte nur was zu meiner Person aus, aber nicht zur Tat. Es ging alles so schnell und der Haftbefehl wurde von ihr unterschrieben und mir übergeben:

„Ermittlungsverfahren gegen Emre Ates, geboren am 01.12.1990 wegen Computerbetrugs

Haftbefehl

Gegen den Beschuldigten

Emre Ates
Geboren 01.12.1990
Wohnhaft: Niedernhall
Staatsangehörigkeit: deutsch, türkisch

wird die Untersuchungshaft angeordnet.

Der Beschuldigte ist folgenden Sachverhalts dringend verdächtig:

Die Beschuldigten Emre Ates und Cem Ates bieten zu einem nicht genau bestimmbaren Zeitraum im Januar 2013 bis heute in bewussten und gewollten Zusammenwirken im Internet u.a. über die Plattform von „mitfahrgelegenheit.de“ unter den Alias Namen „Max Fischer“ und „Felix Geissler“ eine Vielzahl von Onlinetickets der deutschen Bahn AG an Kaufinteressenten an. Die Beschuldigten spiegeln dabei vor, dass die Tickets redlich von der deutschen Bahn nach Übermittlung der persönlichen Daten der Kaufinteressenten erworben werden. Die Kaufinteressenten übersenden im Glauben an die Richtigkeit der Angaben ihre persönlichen Daten elektronisch zu. Die Beschuldigten bestellen sodann online auf der Homepage der deutschen Bahn, unter Angabe der erhaltenen persönlichen Daten des jeweiligen Kaufinteressenten, ein Onlineticket. Die Bezahlung des Onlinetickets gegenüber der deutschen Bahn erfolgt jedoch unter missbräuchlicher Verwendung von Kreditkartendaten Dritter, hier des Zeugen Tom Heider. Der Zeuge Heider hat die Buchungen selbst nicht veranlasst. Allein vom Konto des hier Geschädigten Heider sind insgesamt 18 Abbuchungen erfolgt, wobei letztlich der deutschen Bahn diesbezüglich ein Schaden in Höhe von 2.784,70 EUR entstanden ist.

Die deutsche Bahn stellt den Beschuldigten im Glauben an deren Bonität das gewünschte Ticket online aus und übersendet den Regenerierungscode.
Diesen Code leiten die Beschuldigten dann an den jeweiligen Kaufinteressenten weiter, wofür dieser den vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 40 EUR bis 80 EUR pro Ticket – auf das von den Beschuldigten angegebene Konto überweist. Im vorliegenden Fall überwiesen die Kaufinteressenten den jeweiligen Kaufpreis auf ein Konto der Ziraatbank, welches zuvor von den Beschuldigten mit den falschen Personalien eines Chris Heinrich eröffnet wurde.

Die eingehenden Gelder heben die Beschuldigten in der Folge sodann – teilweise gemeinschaftlich – unter Maskierung ihrer Personen an Geldautomaten, vermehrt im Raum Niedernhall, ab, wo der Beschuldigte Emre Ates auch wohnhaft ist. Bei der Abhebung verwendet der Beschuldigte Cem Ates einen Motorradhelm, um sein Gesicht zu verdecken und ein Wiedererkennen zu verhindern.

Die Vielzahl der Fälle sowie die koordinierte und auf Verschleierung der eigenen Identität professionell wirkenden Vorgehensweise, lassen auf ein gewerbsmäßiges Handeln schließen. Trotz laufender Schließung der Konten durch die Banken, eröffnen die Beschuldigten neue Konten unter Verwendung neuerlicher Falschpersonalien. Es ist erkennbar, dass sich die Beschuldigten durch ihr Vorgehen eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle von einigen Umfang verschaffen wollen.

Dies ist strafbar als gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Computerbetrug in mindestens 18 Fällen gemäß § 263a Abs. 1, 263a Abs. 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1, 1 Alt., 53, 25 Abs. 2 StGB.

Der dringende Tatverdacht ergibt sich aus dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen.

Es besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, da bei Würdigung der Umstände die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde. Der Beschuldigte hat in dem laufenden Verfahren alles unternommen um seine wahre Identität zu verschleiern, dabei hat er mehrere Accounts und Konten unter falschen Personalien eröffnet. Der Beschuldigte hat zudem bei Ergreifung Anstalten zur Flucht getroffen.

Es besteht zusätzlich der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 3 StPO, da das Verhalten des Beschuldigten den dringenden Verdacht begründet, er werde auf Beweismittel einwirken und dadurch die Ermittlung der Wahrheit erschweren. Der hiesige modus operandi lässt darauf schließen, dass weitere Personen an den Taten beteiligt sind. Für ein professionelles und koordiniertes Vorgehen, hier Angebotseinstellung – Kontoeröffnung – Geldverwaltung – Systemverwaltung, bedarf es mehrerer Personen.

Auch bei Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (§ 112 Abs. 1 Satz 2 StPO) ist die Anordnung der Untersuchungshaft geboten. Eine andere, weniger einschneidende Maßnahme verspricht derzeit keinen Erfolg (§ 116 StPO).“

Es wurden mir zunächst mindestens 18 Fälle angehängt. Nach dem Geständnis waren es mehr als 800.

Der dringende Tatverdacht ergab sich aus dem Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen, und nun gab ich diesen polizeilichen Ermittlungen einen ganz großen Batzen an Informationen. Wenn man meinen Haftbefehl mit meinem Geständnis addiert, entsteht meine Anklageschrift.
Liest man meine Anklageschrift, so denkt man, es handele sich dabei um mein Geständnis.

Ich gestehe, dass ich mein Geständnis bereue. Doch es ist eben zu spät, ich habe nicht nachgedacht und Scheiße passiert.

Nun sitze ich immer noch mit diesen zwei unsympathischen Beamten und meinem ach so tollen Anwalt.
„Herr Ates, wenn es für Sie ok ist, würden wir dann sofort beginnen.“
Ich überlegte nicht lange: „Ich würde gerne noch mit meinem Anwalt kurz etwas bereden.“
Die beiden Bundespolizisten sahen mich etwas dumm an, klingelten dann an der Tür, um die Justizbeamten zu rufen, und ließen uns alleine im Raum.

„Herr Sponer, soll ich jetzt komplett aussagen? Also, wir haben das zwar schon besprochen. Aber das Ding ist, ich hatte nicht nur diese Ziraat Bank als Konto. Ich hab’ das Ganze ein Jahr lang gemacht, ich hatte davor noch drei andere Konten. Und ich glaub, die wissen nur von dieser Ziraat Bank Bescheid, von den anderen Konten wissen die gar nichts, die können mir das nicht zuordnen.“
Dass mein Anwalt nicht wirklich gut beraten konnte, hätte ich eigentlich nach folgender Aussage merken sollen: „Herr Ates, wir haben abgemacht, dass Sie auspacken, damit ihr Bruder entlastet wird. Ich denke, Sie sollten wirklich alles sagen, die werden sonst schon noch auf die anderen Konten kommen. Wir wollen zeigen, dass wir vollständig kooperieren.“

Die zwei Bundespolizisten kamen wieder rein.
„Ich habe mit Herrn Ates nur kurz darüber geredet, dass er vollständig mit Ihnen kooperiert und alles sagt, was sie wissen möchten“, sagte mein Anwalt in freudigem Ton.

Das Glück in den Gesichtern der Beamten sprang einem förmlich entgegen.