Die Richterin fuhr fort:

„Die Taten

Spätestens ab 27. Juli 2012 kamen die befreundeten Emre Ates und Adnan Polat aufgrund gemeinsam gefassten, auf arbeitsteilige Begehungsweise gerichteten Tatentschluss überein, Computerbetrugstaten mittels Internet zum Nachteil der Deutschen Bahn AG zu begehen, während der Angeklagte Cem Ates von den gemeinschaftlich begangenen Taten der beiden Mitangeklagten keine Kenntnis hatte. Hierzu kam es wie folgt:

Der Angeklagte Emre Ates hatte bereits im Jahr 2012 nicht unerhebliche finanzielle Probleme. Immer wieder hatte der junge Mann, der sich seit langem für Computer, aber auch für Online-Sportwetten interessierte, versucht, das Glücksspiel-System zu überlisten, um hohe Gewinne zu erlangen. Er hatte sogar eine dementsprechende Geschäftsidee entwickelt und Privatpersonen gewinnen können, die vierstellige Beiträge investierten. Der Angeklagte hatte jedoch keinen Erfolg. Die Schulden, die er auf diese Weise angehäuft hatte, beglich sein Vater.

Spätestens im Frühjahr 2012 hatte sich der Angeklagte Emre Ates erstmals in „schwarzen“ Foren im Internet, in denen sich in der Regel Internetnutzer, die ihre Identität durch Verwendung frei erfundener Kurznamen verschleiern, über Möglichkeiten, auf betrügerische Weise via Internet an Geld zu gelangen, austauschen, über die unbefugte Verwendung fremder Kreditkartendaten sog. „carding“, kundig gemacht, um seine finanzielle Situation zu verbessern. Gleichzeitig stieß der Angeklagte EmreAtes auf „Bankdrops“, die ebenfalls in derartigen Foren zum Verkauf angeboten wurden. Dabei handelte es sich, wie er erfuhr, um mit Personalien fremder oder tatsächlich nicht existenter Personen eröffnete Girokonten. Beides weckte sein Interesse. Nachdem er im Juni oder Juli 2012 ein erstes solches bei der Deutschen Bank mit den Falschpersonalien „Massimo Maresi“ eröffnetes Konto zum Preis von 1.000 oder 1.500 Euro erworben hatte, kam er wiederum über das Internet in Kontakt mit einem ihm persönlich nicht bekannten Türken namens „Ibrahim“ aus Bursa, der ihm zum Preis von 150 Euro eine Geschäftsidee – den späteren Modus Operandi – verkaufte, mit der er das Konto bis Juni oder Juli 2012 „befüllte“. Von dieser Geschäftsidee, Bahntickets mit rechtswidrig erlangten Kreditkartendaten auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG zu bestellen und diese zu einem im Vergleich zum Originalpreis erheblich geringeren Kaufpreis an gutgläubige Interessen zu veräußern, und dem zu diesem Zweck erworbenen Konto bei der Deutschen Bank, auf das der jeweilige Kaufpreis durch die Käufer gezahlt werden sollte, erfuhr auch bald der Angeklagte Cem Ates.

Der Vorwurf des Computerbetrugs betreffend Vorgänge um das Konto „Massi Maresi“ ist im Teil des Ermittlungsverfahrens „Italia“, das bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 171 Js XYZ bis heute anhängig ist.

Der Angeklagte Emre Ates erklärte und zeigte seinem interessierten und neugierigen Bruder Cem bald jeden Arbeitsschritt, sodass auch dieser bald in der Lage war, mitzuwirken, wofür letzterer von seinem älteren Bruder auch entlohnt wurde. Nach einigen Wochen glaubte der Angeklagte Cem Ates, die Geschäftsidee zu durchschauen und sämtliche Arbeitsschritte eigenmächtig durchführen zu können. Er wollte es seinem Bruder gleichtun und eigenständig damit Geld verdienen. Der Angeklagte Emre Atesstellte seinen jüngeren Bruder aber zur Rede. Es kam zum vorübergehenden Zerwürfnis der Brüder, woraufhin der Angeklagte Cem Ates trotzig immer wieder Andeutungen über die Tätigkeiten seines Bruders gegenüber der Mutter machte.

Am 10. Juli 2012 reiste der Angeklagte Cem Ates zu Verwandten in die Türkei und kehrte erst am 13. September 2012 wieder nach Deutschland zurück. In dieser Zeit soll er mit einer Person namens „dark“ vergleichbare Straftaten begangen haben. Er stellte in dieser Zeit Angebote für verbilligte Fahrkarten auf dem Portal ein. Dieser Vorwurf ist Teil eines weiteren, bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart unter dem Aktenzeichen 171 Js ZYX geführten, noch anhängigen Ermittlungsverfahren („MFZ“).

Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt, jedenfalls vor dem 27. Juli 2012, erwarb der Angeklagte Emre Ates in einem einschlägigen Forum im Internet ein weiteres, nun auf den Namen „Max Zierke“ eröffnetes Girokonto bei der Volksbank Kiel zum Preis von 1.500 Euro. Auf das Konto bei der Deutschen Bank hatte er zu diesem Zeitpunkt keinen Zugriff mehr. Der Angeklagte Cem Ates hatte von dem Konto bei der Volksbank Kiel keine Kenntnis.

Stattdessen kam es zur Zusammenarbeite zwischen den Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat. Um dieses Konto zu „befüllen“ gingen die beiden Freunde ab 27. Juli 2012 aufgrund gemeinsamen Tatplanes wie folgt vor, während sie vor dem Angeklagten Cem Ates ihre Zusammenarbeit verheimlichten.

Über das Internetforum www.mitfahrgelegenheit.de boten die Angeklagten Emre Ates und AdnanPolat in arbeitsteiliger Vorgehensweise Bahntickets der Deutschen Bahn AG für verschiedene Fahrstrecken unter einer vom Angeklagten Emre Ates erstellten Legende zum Verkauf an. Die Online-Tickets boten sie in der Regel zu einem Preis von 40 Euro pro Person und Strecke an, während der tatsächliche Kaufpreis für die Fahrkarten in der Regel deutlich darüber lag, um das vorgeschobene Motiv des Fahrkartenverkaufs, der Schwager arbeite bei der Bahn und habe überzählige Tickets, plausibel erscheinen zu lassen.
Für die Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Käufer gaben sie jeweils bei Internetserviceprovidern angelegte E-Mail-Adressen an, die erfundene Namensbestandteile enthielten. Meldete sich ein Kaufinteressent, wurde dieser gebeten, alle zur Online-Ticketbestellung notwendigen Daten, unter anderen die letzten vier Ziffern der Personalausweisnummer anzugeben. Der Angeklagte Emre Atesverwendete überdies zeitweilig ein Formular, das er den Kaufinteressenten übermittelte, damit diese dort die erforderlichen Daten in übersichtlicher Art und Weise eintragen und an ihn zurücksenden konnten. Dieses Formular hatte der Angeklagte Cem Ates jedenfalls vor dem 27. Juli 2012 erstellt und seinem Bruder zur Verfügung gestellt. Der reisende konnte sich während der Fahrt bei einer Fahrkartenkontrolle im Zug lediglich mit seinem Personalausweis als berechtigter Inhaber des Onlinetickets, auf dem lediglich die angegebenen letzten vier Ziffern der Personalausweisnummer und der Original-Verkaufspreis genannt war, ausweisen. Die Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde, musste dieser nicht vorlegen. Wenn der Kaufinteressent die erforderlichen Daten übermittelt hatte, bestellte einer der beiden Angeklagten über das Internetportal der Deutschen Bahn AG unter Verwendung derselben E-Mail-Adresse, die sie bereits bei www.mitfahrgelgenheit.de angegeben hatten, das entsprechende Ticket bei der Deutschen Bahn AG. In die Buchungsmaske gaben sie frei erfundene Postadressen ein. Diese waren zwar auf dem späteren Online-Ticket nicht zu sehen, die Eingabe einer Postadresse aber vor der Buchungsmaske gefordert. Zur Bezahlung der Tickets verwendeten sie widerrechtlich Kreditkartendaten fremder Personen. Diese Kreditkartendaten hatte der Angeklagte Emre Ates zuvor über „schwarze Foren“ wie cardarcc.cc über die ausgespähte Datensätze gehandelt werden, zum Preis von etwa fünf bis zehn Euro pro Kreditkartendatensatz erworben.
Die Angeklagten handelten in der Absicht, durch die Fahrkartenbestellungen die Online-Tickets zu erhalten. An die vorab gefundenen Käufer leiteten sie diese anschließend zur Erfüllung des Verkaufs der Fahrkarten zu einem Bruchteil des tatsächlichen Werts des Tickets weiter.

Die Angeklagten handelten auch in dem Wissen und Wollen, dass über die Webseite der Deutschen Bahn AG nach Eingabe aller Daten – und rascher Prüfung der Bonität der betreffenden Kreditkartendaten – automatisiert das Online-Ticket versendet würde und ab diesem Zeitpunkt auch einsatzbereit wäre, ohne dass die deutsche Bahn AG hierfür die entsprechende Zahlung erhalten würde, da diese zurückgebucht wird oder nur deshalb eine Rückbuchung nicht erfolgt, weil der betroffene Inhaber des Kreditkartenkontos die unrechtmäßige Abbuchung nicht bemerkt. Einen Kreditkartendatensatz verwendeten sie regelmäßig so lange, bis die jeweilige Buchung vom System abgewiesen wurde. Die Käufer der ab 27. Juli 2012 bestellten Tickets wurden angewiesen, den Kaufpreis auf das auf „Max Zierke“ eröffneten Kontos bei der Volksbank Kiel zu überweisen und diese auf diese Weise zu „befüllen“.

Zu der Beteiligung des Adnan Polat war es wie folgt gekommen:
Adnan Polat war den Brüdern Emre und Cem Ates, die er bereits seit seiner Kindheit kannte, zu denen er aber lange Zeit keinen Kontakt hatte, im Frühjahr 2012 bei einem Besuch der Moschee begegnet. In der Folgezeit hatten sich die drei jungen Männer immer wieder in ihrer Freizeit getroffen. Die Freundschaft zwischen den Angeklagten Adnan Polat und Emre Ates lebte rasch wieder auf, während das Verhältnis zwischen dem Angeklagten Adnan Polat und dem Angeklagten Cem Ates aus nicht näher feststellbaren Gründen lose und insbesondere von Seiten des Angeklagten Cem Atesdistanzierter blieb.

Nach und nach hatte der Angeklagte Adnan Polat gleichwohl von beiden Brüdern von der lukrativen „Geschäftsidee“, die diese begeisterte, erfahren. Im Juni 2012 hatten die beiden Brüder dem Angeklagten Adnan Polat an dessen Laptop schließlich gezeigt, wie die Bestellungen auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG getätigt werden.

Nachdem der Angeklagte Cem Ates am 10. Juli 2012 für einen Urlaubsaufenthalt in die Türkei aufgebrochen war und der Angeklagte Adnan Polat am 12. Juli 2012 eine Ausbildung beendet hatte, war es dem Angeklagten Emre Ates gelungen, seinen Freund Adnan Polat davon zu überzeugen, fortan gemeinsam vorzugehen. Der Angeklagte Emre Ates hatte den Angeklagten Adnan Polat – der sich zu diesem Zeitpunkt zwar wünschte, die weiterführende Schule besuchen zu können, um die Fachhochschulreife zu erreichen, sich gleichzeitig aber um seine finanzielle Situation sorge, da er dann ohne Einkommen gewesen wäre – in dessen Vorhaben bestärkt, indem er diesem zugesichert hatte, ihn finanziell nicht unerheblich zu unterstützen, wenn er sich an den Taten beteiligte.

So waren die beiden Angeklagten – beide begeistert von der Möglichkeit, sich künftig für einige Zeit ein nennenswertes zusätzliches Einkommen zu verschaffen – bald übereingekommen, fortan aufgrund ihres gemeinsamen Tatplanes vorzugehen. Der Angeklagte Emre Ates hatte seinen Freund AdnanPolat in die Details der Methode eingeführt und ihm die einzelnen Arbeitsschritte erklärt, bis dieser in der Lage war, jeden einzelnen eigenständig auszuführen. Jedenfalls noch vor dem 27. Juli 2012 hatte der Angeklagte Emre Ates den Laptop Netbook des Angeklagten Adnan Polat mit sämtlichen für die Einstellung von Angeboten und Bestellung von Tickets erforderlichen Programmen ausgestattet und darauf Kreditkartendatensätze gespeichert, sodass der Angeklagte Adnan Polat in der Folgezeit, wie mit dem Angeklagten Emre Ates vereinbart auf arbeitsteilige Weise Angebote einstellen und Online-Tickets buchen konnte. In Ausführung ihres Tatplanes nahmen beide in der Zeit vom 27. Juli 2012 bis 24. Oktober 2012 nach der dargelegten Methode eine Vielzahl von Angebotseinstellungen und Ticketbestellungen vor. Hierfür verwendeten sie überwiegend den Laptop Netbook des Angeklagten Adnan Polat. Jeder der beiden nahm die drei zentralen Aufgaben der Einstellung der Fahrkartenangebote bei www.mitfahrgelgenheit.de, der Kommunikation mit den Reisenden und die Bestellungen der Fahrkarten auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG wahr. Der Angeklagte Emre Ates hatte das Konto bei der Volksbank Kiel beschafft und war zuständig für die Beschaffung von Kreditkartendatensätzen in einschlägigen Internetforen, stellte die hierfür erforderlichen Kontakte her und pflegte diese via ICQ-Chat, wofür er auch den PC Tower Medion und den Laptop IBM Thinkpad verwendete, die ihm im Elternhaus zur Verfügung standen. Jeder der beiden Angeklagten hatte eine eigene ICQ-Kennung, der Angeklagte Emre Ates auch mehrere. In Absprache mit dem Angeklagten Emre Ates pflegte auch der Angeklagte Adnan Polat mittels ICQ-Chat die hergestellten Kontakte oder reklamierte unbrauchbare Kreditkartendatensätze.

In Ausführung ihres gemeinsam gefassten Tatentschlusses kam es ab 27. Juli 2012 bis 02. August 2012 zu folgenden, auf arbeitsteilige Weise begangenen Taten der Angeklagten Emre Ates und AdnanPolat.
Dabei wurde der jeweilige Bestellvorgang mit der im Folgenden genannten Online-Ticket-Nummer – sog. OLT – und der aufgeführten Kreditkartennummer zu den genannten Zeiten durchgeführt, wobei der aufgeführte Betrag – der Original-Verkaufspreis des jeweiligen Tickets – auf das angegebene Konto der Bahn gezahlt wurde. Die Tickets waren jeweils ausgestellt auf den genannten Reisenden, der die aufgeführte Route zu dem im folgenden genannten Datum antreten konnte. Die genannte E-Mail-Adresse fand Verwendung bei dem jeweiligen Bestellvorgang auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG, wie zuvor schon als Kontaktadresse bei dem Angebot im Portal www.mitfahrgelgenheit.de. Hierbei arbeiteten die Angeklagten jeweils über einen gewissen Zeitraum eingegangene Ticketbestellungen von Reisenden aufgrund eines Entschlusses in einer Sitzung ohne längere Unterbrechung am Computer ab, um jeweils den von den reisenden zu bezahlenden Kaufpreis zu erlangen.

1. bis 13. (Fälle 1. bis 39. der Anklage): Liste mit 39 Fällen

War der Angeklagte Emre Ates aufgrund seiner Beschäftigung bei der Daimler AG im Bereich der Produktion in der Zeit vom 17. Juli 2012 bis 07. September 2012 angesichts der Akkord-Tätigkeit während seiner Arbeitsschicht verhindert, so stellte der Angeklagte Adnan Polat Angebote bei www.mitfahrgelgenheit.de ein und bestellte Bahntickets auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG. So kam es, dass er die Bestellungen der Tickets, die den Taten Ziffer 1., 6., 7., 10. und 11. zugrundeliegen, in Ausführung des gemeinsamen Tatplanes tätigte. Dies war dem Angeklagten EmreAtes recht.

Mit dem bisher nicht näher bekannten Verkäufer des Kontos bei der Volksbank Kiel hatte der Angeklagte Emre Ates, wie auch der Angeklagte Adnan Polat wusste, vereinbart, dass der Kaufpreis in Höhe von 1.500 Euro dargestellt beglichen werden sollte, dass der Verkäufer die Kontounterlagen nebst EC-Karte so lange behalten sollte, bis die durch die Käufer der Online-Tickets vorgenommenen Überweisungen die Summe des Kaufpreises erreichten und der Verkäufer diesen Betrag von dem Konto abgehoben hatte. Anschließend sollte der Verkäufer Kontounterlagen nebst EC-Karte vereinbarungsgemäß an den Angeklagten Emre Ates übersenden. Da der Verkäufer entgegen der Vereinbarung aber weder die Unterlagen noch die EC-Karte an den Angeklagten Emre Atesübermittelte, obgleich das Konto „befüllt“ wurde, sodass die Kaufpreissumme spätestens ab Tat Ziffer 13 erreicht war, gaben die Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat dieses Konto enttäuscht auf. An die in der Zeit von 29. Juli 2012 bis 21. August 2012 eingegangen Einzahlungen der Reisenden in Höhe von insgesamt 1.835 Euro gelangten die Angeklagten nicht.

Der Angeklagte Emre Ates hat stattdessen zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in einem „schwarzen Forum“ ein weiteres, nun bei der Ziraat Bank International AG eröffnetes Konto von einer nicht näher bekannten Person, die sich in diesem Forum „Louch“ nannte, erworben. Dieses war, wie die Angeklagten wussten, bei dieser Bank mit Personalien einer nicht existenten Person auf den Namen „Christopher Blake“, eröffnet worden. Der Angeklagte Emre vereinbarte mit „Louch“ einen Kaufpreis von 2.500 Euro. Ein Teil des Kaufpreises – mithin 2.400 Euro – sollte durch „Befüllen des Kontos und Abheben dieses Betrages, der übrige Teil durch Übersendung eines Bargeldbetrages von 10 Euro per Post beglichen werden. Die Käufer wurden von den arbeitsteilig handelnden Angeklagten Emre Atesund Adnan Polat fortan angewiesen, den Kaufpreis der Tickets auf dieses Konto zu überweisen.
So kam es ab 04. Bis 21. August 2012 zu folgenden Taten der beiden Angeklagten:

14. bis 22. (Fälle 40. bis 102. der Anklagte): Liste mit 62 Fällen

Dem Angeklagten Emre Ates war es aufgrund seiner Beschäftigung bei der Daimler AG, die bis 07. September 2012 andauerte, nach wie vor während seinen Schichtzeiten weder möglich, Angebote einzustellen noch Anfragen von Kaufinteressenten zu bearbeiten. So stellte der Angeklagte AdnanPolat in dieser Zeit Angebote bei www.mitfahrgelgenheit.de ein und bestellte Bahntickets auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG. So kam es, dass er die den Taten Ziffern 20., 22., 24., 26., 28., 30., 32., 33., 34., 36., 37. und 38. zugrundeliegenden Bestellungen, in Ausführung des gemeinsamen Tatplanes tätigte. Dies war dem Angeklagten Emre Ates nach wie vor recht.

Unterdessen wurde am 22. August 2012 die Wohnung der Familie Ates in Stuttgart durch Einsatzkräfte der Bundespolizei Kassel im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „MFZ“, das gegen die Angeklagten Emre und Cem Ates und andere wegen des Vorwurfs der Begehung gleichgelagerter Computerbetrugsdaten geführt wird, durchsucht. Die Einsatzkräfte stellten den PC Tower Medion und den Laptop IBM Thinkpad sicher.
Die beiden Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat – der ebenfalls von den Ermittlungsmaßnahmen Kenntnis erlangte – ließen sich hiervon nicht beeindrucken. Vielmehr gelangte der Angeklagte EmreAtes am Tag der Durchsuchung in den Besitz der Kontounterlagen und der EC-Karte für das Konto bei der Ziraat Bank. Am 08., 09., 10., 11. Und 16 August 2012 wurde von Seiten des nicht näher bekannten Verkäufers des Kontos eine Summe von insgesamt 2.480 Euro zur Bezahlung des Kontos abgehoben. Anschließend ließ dieser dem Angeklagten Emre Ates Kontounterlagen nebst EC-Karte über einen „toten Briefkasten“, den der Angeklagte Emre Ates am Haus seiner Großeltern angebracht hatte, zukommen.
Bereits wenige Tage nach der Durchsuchung, ab 27. August 2012 (Tat Ziffer 23.), führten sie weitere Bestellungen mit fremden Kreditkartendaten durch. Fortan bedienten sie ich ausschließlich des Laptops Netbook des Angeklagten Adnan Polat. So begingen die Angeklagten in Ausführung ihres Tatplanes bis zum 09. September 2012 folgende Daten:

23. bis 41. (Fälle 103. Bis 157. der Anklage): Liste mit 54 Fällen

Nach Beendigung seiner Tätigkeit bei der Daimler AG am 07. September 2012 reiste der Angeklagte Emre Ates am 10. September 2012 in die Türkei, um Verwandte, bei denen sich bereits sein Bruder Cem Ates aufhielt, zu besuchen. Bis einschließlich 24. September 2012 hielt sich der Angeklagte EmreAtes in der Türkei auf. In dieser Zeit nahm der Angeklagte Adnan Polat in Ausführung des gemeinsam gefassten Tatplanes an seinem Laptop sämtliche Einstellungen bei www.mitfahrgelegenheit.de und Bestellungen der Tickets auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG vor. Dies war dem Angeklagten Emre Ates recht. Während der Urlaubsabwesenheit hob der Angeklagte Adnan Polat im Einverständnis mit dem Angeklagten Emre Ates mit einem Schal maskiert an einem Geldautomaten einen Betrag in Höhe von 500 Euro als Entlohnung für seine Tätigkeit von dem Konto bei der Ziraat Bank ab.

So kam es ab dem 10. bis zum 25. September 2012 während der Urlaubsabwesenheit des Angeklagten Emre Ates zu den nachfolgenden Taten, die der Angeklagte Adnan Polat in Ausführung des gemeinsamen Tatplans an seinem Laptop ausführte:

42. bis 65. (Fälle 158. bis 256. der Anklage): Liste mit 98 Fällen

Unterdessen, am 13. September 2012, kehrte der Angeklagte Cem Ates, er am 10. Juli 2012 in die Türkei aufgebrochen war, nach Deutschland zurück. Noch in der Türkei versprach der Angeklagte EmreAtes seinem jüngeren Bruder, nachdem sie sich allmählich wieder versöhnt hatten, großzügig, dieser könne sich an den Angeklagten Adnan Polat wenden, wenn er Geld benötigen würde. Die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten Adnan Polat verschwieg der Angeklagte Emre Ates aber weiterhin. Der Angeklagte Cem Ates, der nach seiner Rückkehr der Strenge seines Vaters, der nach wie vor angesichts der Durchsuchung verärgert war, ausgesetzt war, machte von dem Angebot seines Bruders gerne Gebrauch und suchte den Angeklagten Adnan Polat auf, der ihm einen Bargeldbetrag in Höhe von 50 Euro gab. Dass der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits von den gemeinschaftlichen, betrügerischen Tätigkeiten seines Bruders und Adnan Polat Kenntnis hatte, konnte die Kammer aber nicht feststellen.

Nachdem der Angeklagte Emre Ates nach seinem bis 24. September 2012 dauernden Aufenthalt in der Türkei nach Deutschland zurückgekehrt war, stellte der Angeklagte Adnan Polat diesem den eigenen Laptop Netbook zur Verfügung, um mit diesem in Ausführung des gemeinsamen Tatplanes weitere Angebote einzustellen und Tickets zu bestellen. Am 26. September 2012 kam es zu folgender Tat:

66. (Fälle 257. und 258. der Anklage): Liste mit 2 Fällen

Anfang Oktober 2012 zog der Angeklagte Emre Ates, um sein Studium an der Hochschule in Esslingen aufzunehmen, aus der elterlichen Wohnung in Stuttgart in eine Wohnung in Esslingen. Am 15. Oktober 2012 war der Umzug abgeschlossen. Da ihm von Seiten der Daimler AG ein Langzeitpraktikum angeboten worden war, nahm er dieses an, u das erste Semester als Praxissemester zu nutzen. Obwohl er sich in dieser Zeit vorgenommen hatte, keine weiteren Betrugstaten durch Bestellung der Online-Tickets mehr zu begehen und sich stattdessen um seine berufliches Fortkommen zu kümmern, gelang ihm dieses Vorhaben nicht langfristig. Er sorgte sich, obgleich er ein Praktikumsentgelt erhalten sollte und ihm zugleich ein Studienkredit bewilligt worden war, um seine finanziellen Verhältnisse. Bereits ab 09. Oktober 2012 tätigte er erneut – in Ausführung des mit dem Angeklagten Adnan Polatgefassten Tatplanes – Bestellungen von Online-Tickets. In dieser Zeit nutzte er hierfür sowohl den ihm vom Angeklagten Adnan Polat zu diesem Zweck überlassenen Laptop Netbook, als auch den Tastatur-PC JoyPC, den sich der Angeklagte Emre Ates in dieser Zeit angeschafft hatte. Der Angeklagte AdnanPolat hatte am 05. Oktober 2012 einen Autounfall, den er kurzfristig zum Anlass genommen hatte, sein kriminelles Tun zu überdenken. Er ließ jedoch hierdurch nicht endgültig davon abbringen, wenngleich ihm recht war, dass der Angeklagte Emre Ates in Ausführung des gemeinsam gefassten Tatplanes die Einstellungen und Bestellung in dieser Zeit selbst vornahm und dadurch Geld auf das Konto bei der Ziraat Bank einging.

Nachdem er am 15. Oktober 2012 das Langzeitpraktikum bei der Daimler AG begonnen hatte, tätigte er die Bestellungen der Online-Tickets in Ausführung des gemeinsamen Tatplanes fortan in seiner Freizeit.
Es kam in der Zeit von 09. bis 24. Oktober 2012 zu folgenden Taten:

67. bis 75. (Fälle 259. bis 352. der Anklage): Liste mit 93 Fällen

Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt kurz vor den Herbstferien 2012, mithin vor dem 29. Oktober 2012, beauftragte der Angeklagte Emre Ates seinen Bruder Cem unter einem Vorwand, einen Umschlag, in dem sich einen Bargeldbetrag von 500 Euro befand, von dem Angeklagten Adnan Polatabzuholen und den Umschlag zu ihm zu bringen. Vor seinem jüngeren Bruder, vor dem er seine kriminellen Aktivitäten nach wie vor geheim halten wollte, verheimlichte er auch, dass sich in dem Umschlag Bargeld, das aus dem Verkauf der Tickets stammte, befand. Der Angeklagte Cem Atesöffnete auf dem Weg zu seinem Bruder den Umschlag und entdeckte den Bargeldbetrag. Sogleich vermutete er, woher das Geld stammte und dass sein Bruder und der Angeklagte Adnan Polatgemeinsame Sache machten. Der Angeklagte Cem Ates wusste um die guten Einnahmemöglichkeiten und war außerdem dem Angeklagten Adnan Polat nicht wohlgesonnen. Verärgert darüber, dass sein Bruder sein Tun und darüber hinaus die Zusammenarbeit mit diesem vor ihm geheim gehalten hatte, stellte er ihn zur Rede. Schließlich stellte er seinen Bruder vor die Wahl, entweder weiterhin mit dem Angeklagten Adnan Polat oder mit ihm, seinem jüngeren Bruder, weiterzuarbeiten. Tatsächlich erhoffte sich der Angeklagte, dass sein Bruder die Zusammenarbeit mit dem Angeklagten Adnan Polatbeendete und stattdessen mit ihm die lukrative Geschäftsidee fortführte. Um sein Ziel zu erreichen, wirkte er immer wieder auf seinen Bruder dadurch ein, dass er diesem gegenüber schlecht über den Angeklagten Adnan Polat sprach. Schließlich beugte sich der Angeklagte Emre Ates dem Drängen seines Bruders, da auch er höchstens unter zwei, nicht aber unter drei Personen die Erlöse aus den Taten aufteilen wollte. So gab er gegenüber seinem Freund, dem Angeklagten Adnan Polat, wahrheitswidrig vor, dass die EC-Karte für das Konto bei der Ziraat Bank eingezogen worden sei, das Konto damit nicht mehr genutzt werden könnte und auch keine Abhebungen mehr möglich seien, und beendete somit die Zusammenarbeit mit diesem.

Der Angeklagte Emre Ates und Adnan Polat handelten jeweils bei allen Taten in dem Bestreben, sich aus den Bestellungen der Bahntickets und den Einnahmen aus den Kaufpreiszahlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von beträchtlichem Umfang und einiger Dauer zu Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen.
In der Zeit von 25. August 2012 bis 04. November 2012 hoben die Angeklagten Emre Ates und AdnanPolat vom Konto bei der ZIraat Bank in arbeitsteiliger Begehungsweise in 24 Abhebevorgängen an verschiedenen Geldausgabeautomaten in den Abend- und Nachtstunden einen Gesamtbetrag in Höhe von 10.010 Euro ab. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte der Angeklagte Adnan Polat aus dem Erlös aus dem Verkauf der Bahntickets von dem Angeklagten Emre Ates einen Betrag in Höhe von insgesamt 2.000 Euro für seine Beteiligung erhalten. Der Angeklagte Emre Ates, der seinem Freund gegenüber ein schlechtes Gewissen hatte, versprach diesem, dass er einen weiteren Betrag in Höhe von 2.000 Euro für seine Tätigkeit erhalten werde. Bis heute hat der Angeklagte Adnan Polat diesen Betrag aber nicht erhalten.

Der Angeklagte Cem Ates verbrachte die Herbstferien in der Zeit von 29. Oktober bis 04. November 2012 in der Türkei. Erst nach seiner Rückkehr aus der Türkei, mithin ab dem 05. November 2012, fassten die Brüder, die Angeklagten Emre und Cem Ates, den Entschluss, gemeinsam und auf arbeitsteilige Weise die Computerbetrugstaten zum Nachteil der Deutschen Bahn AG über deren Online-Portal nach dem bisherigen Modus Operandi fortzuführen. Während der Angeklagte Emre Atesin der weit überwiegenden Zahl der Einstellungen der Angebote bei www.mitfahrgelegenheit.de und der Bestellungen der Online-Tickets, bei denen er das von seinem Bruder zu einem frühere Zeitpunkt erstellte Formular zur einfacheren und schnelleren Handhabbarkeit verwendete, selbst aktiv wurde, übernahm der Angeklagte Cem Ates diese Aufgaben in seltenen Fällen und nur ergänzend, auch wenn sein älterer Bruder sich erhofft hatte, dass dieser häufiger diese Aufgaben übernähme. Seine Hauptaufgabe, die er bereitwillig übernahm, bestand in Ausführung des gemeinsamen Tatplanes fortan überwiegend darin, die Abhebungen der von den Käufern überwiesenen Geldbeträge von Geldautomaten zu übernehmen, während sein Bruder, der große Angst davor hatte, beim Geldabheben gestellt zu werden, die Umgebung absicherte. Für die Abhebungen verwendete der Angeklagte CemAtes seinen alten Mofa-Helm, den er sich überzog, um seine Identität beim Abheben zu verschleiern.

Bis zum 11. November 2012 nutzte der Angeklagte Emre Ates für die Einstellung der Angebote und Bestellungen der Tickets in Ausführung des mit seinem Bruder gefassten Tatplanes noch den Laptop Netbook des Angeklagten Polat, allerdings ohne dessen Wissen und Wollen. Daraufhin gab er – wie von seinem Freund gefordert – das Gerät an diesen zurück. Die entsprechenden Dateien und Programme waren zuvor gelöscht worden.

Rasch stattete der Angeklagte Emre Ates den Laptop Sony Vaio, den der Vater der beiden Angeklagten am 11. Oktober 2012 für seinen jüngeren Sohn Cem Ates angeschafft hatte, mit sämtlichen für die Einstellungen und Bestellungen erforderlichen Programmen aus, sodass sie fortan nicht nur mit dem Tastatur-PC JoyPC des Angeklagten Emre Ates, sondern auch mit diesem Gerät sämtliche Arbeitsschritte durchführen konnten.

In der Zeit ab 05. November bis 09. Dezember 2012 kam es in Ausführung des gemeinsamen Tatplans der Brüder Emre und Cem Ates zu folgenden Taten:

76. bis 90. (Fälle 353. bis 470. der Anklage): Liste mit 117 Fälle

In der Zeit von 09. Januar 2013 bis 29. Januar 2013 kam es zu weiteren dem Modus Operandi entsprechenden Bestellungen (Fälle 471. bis 528. der Anklage). Von diesen nahm eine dem Angeklagten Emre Ates nicht persönlich bekannte Person, die unter dem Kurznamen „Szene UIN“ in den einschlägigen Foren auftrat, eine nicht näher feststellbare Anzahl vor, wofür diese einen Betrag in Höhe von 150 Euro erhielt. Diese Person verwendete bei den Bestellungen E-Mail-Adressen des Anbieters „zehnminutenmail.de“, die in der Regel nach zehn Minuten automatisch gelöscht wurden. Auch der Angeklagte Emre Ates verwendete solche vorübergehend, kehrte allerdings wegen der Praktikabilität bald zum ursprünglichen System zurück. Insoweit – also hinsichtlich der Ziffern 471. bis 528. der Anklage – sah die Kammer gemäß § 154 Abs. 2 StPO von der Verfolgung ab.

Unterdessen beendete der Angeklagte Emre Ates am 15. Januar 2013 sein Praktikum vorzeitig, da er sich nun doch dem Studium widmen wollte.

Ende Januar 2013 wurde das Konto bei der Ziraat Bank durch die Staatsanwaltschaft Hamburg geschlossen, sodass die Brüder darauf keinen Zugriff mehr hatten. in der Zeit von 04. August 2012 bis 30. Januar 2013 – also während der gesamten Dauer des Einsatzes dieses Kontos, zunächst durch die Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat, dann durch die Brüder Ates – gingen auf dem Konto bei der Ziraat Bank Einzahlungen in Höhe von 20.617,30 Euro ein. In der Zeit von 09. November 2012 bis 22. Januar 2013 hatten die Brüder in arbeitsteiliger Begehungsweise vom Konto bei der Ziraat Bank in 20, an verschiedenen Geldausgabeautomaten im Bereich von Esslingen, Ostfildern und Rottenburg am Neckar getätigten Abhebevorgängen einen Gesamtbetrag in Höhe von 6.785 Euro abgehoben.

In der Folgezeit stand den Brüdern vorübergehend kein Konto zur Verfügung, auf das die Käufer von Tickets die Kaufpreise leisten konnten. Deshalb änderten sie ihre Methode dahingehend ab, dass diese mittels elektronischer Zahlungsmittel namens „Paysafecards“, die nach dem Prepaid-System funktionierten und im Online-Handel weiterverwendet werden konnten, die jeweiligen Kaufpreise zu zahlen hatten. So kam es in der Zeit von 06. Februar 2013 bis 02. März 2013 zu folgenden Taten:

91. bis 95. (Fälle 529. bis 548. der Anklage): Liste mit 19 Fällen

Der Verbleib der durch die Käufer der Tickets in der kontolosen Zeit gezahlten Kaufpreise konnte nicht geklärt werden.

Bald kehrten die beiden Angeklagten aber zu der ursprünglichen Methode zurück: Der Angeklagte Emre Ates hatte sich unterdessen in den einschlägigen Foren auf die Suche nach einem neuen Konto gemacht. So stieß er zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt erneut auf ein Angebot des ihm persönlich nicht bekannten „Louch“, der ihm ein Konto, das auf die Falschpersonalien „Enrico Monti“ bei der Postbank eröffnet worden war, verkaufte. Als Kaufpreis vereinbarten sie einen Betrag in Höhe von 2.500 Euro, der durch „Befüllen“ des Kontos, mithin durch die Überweisungen der Käufer und das Abheben der Kaufpreissumme durch den unbekannten Verkäufer beglichen werden sollte. Fortan veranlassten die Angeklagten Emre und Cem Ates die Käufer in Ausführung ihres Tatplanes den jeweiligen Ticketpreis auf dieses Konto zu überweisen. So kam es, dass durch die den Taten zugrundeliegenden Bestellungen bis Ziffer 103. und die darauffolgenden Überweisungen der Käufer die Summe des Kaufpreises erreicht wurde. Durch drei Abhebungen – am 12., 14. und 17. März 2013 – gelangte der Verkäufer in den Besitzt der vereinbarten Kaufpreissumme. Zu einem nicht näher feststellbaren Zeitpunkt übermittelte dieser die Kontounterlagen nebst EC-Karte an den Angeklagten Emre Ates.

Am 08. März 2013 bis 04. April 2013 kam es in Ausführung des Tatplanes zu den nachfolgenden Taten der Brüder:

96. bis 137. (Fälle 554. bis 822. der Anklage): Liste mit 268 Fällen

Kurz vor Mitternacht am 04. April 2013 hob der Angeklagte Cem Ates, maskiert mit seinem Mofa-Helm, in Absprache mit dem Angeklagten Emre Ates einen Bargeldbetrag in Höhe von 1.000 Euro vom Konto bei der Postbank Hamburg an dem Geldautomaten „Wolfstor“ in der Küferstraße 35 in der Innenstadt von Esslingen ab, während sein Bruder die Umgebung absicherte.
Als sie bemerkten, dass die Einsatzkräfte der Polizei sie beobachten und ihnen folgten, flüchteten die Brüder. Der Angeklagte Cem Ates übergab noch den Helm und das Bargeld an seinen Bruder. Rasch wurden sie – kurz nach Mitternacht, mithin am 05. April 2013 – festgenommen. bei dem Angeklagten Emre Ates konnte ein Bargeldbetrag in Höhe von 995 Euro festgestellt und in Gewahrsam genommen werden. Soweit dieser noch während seiner Flucht den mitgeführten Helm gegen einen der Polizeibeamten geworfen hat, wurde bereits von Seiten der Staatsanwaltschaft gemäß § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung dieser Tat abgesehen.

Die Angeklagten Emre und Cem Ates handelten in der Zeit ihrer Zusammenarbeit jeweils bei ihren Taten in dem Bestreben, sich aus dem Ankauf der Bahntickets und den Einnahmen aus den Kaufpreiszahlungen eine fortlaufende Einnahmequelle von erheblichem Umfang und einiger Dauer zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes zu verschaffen. Der Angeklagte Cem Ates erhielt in der Zeit der Zusammenarbeit von seinem Bruder in der Regel einen wöchentlichen Betrag in Höhe von 250 Euro für seine Beteiligung. Immer wieder verlangte und bekam er darüber hinaus von seinem Bruder auch Geld in nicht sicher feststellbarer Höhe.

Auf dem Konto bei der Postbank gingen in der Zeit von 08. März 2013 bis 08. April 2013 Einzahlungen in Höhe von 13.765 Euro ein.
Über den Betrag von 1.000 Euro hinaus, den die Angeklagten in arbeitsteiliger Weise kurz vor ihrer Festnahme von diesem abgehoben hatten, hatte sie in der Zeit von 20. bis 31. März 2013 in drei Abhebevorgängen an Geldausgabeautomaten im Stadtgebiet von Esslingen von diesem Konto bereits einen Betrag in Höhe von insgesamt 2.620 Euro abgehoben. Desweiteren wurden in der Zeit von 22. März 2013 bis 04. April 2013 acht Überweisungen von diesem Konto in Höhe von 27 bis 575 Euro getätigt.

Die Angeklagten Emre Ates, Adnan Polat und Cem Ates handelten bei ihren Taten jeweils in der Absicht, durch die Fahrkartenbestellungen die Online-Tickets zu erhalten, für die sie bereits vorab Käufer gefunden hatten. Sie leiteten diese anschließend zur Erfüllung des Verkaufs der Fahrkarten an die Käufer weiter. Hierfür konnten sie aber nur einen Bruchteil des tatsächlichen Werts der Online-Tickets als Kaufpreis gegenüber den Reisenden verlangen, um das vorgeschobene Motiv des Fahrkartenverkaufs plausibel erscheinen zu lassen.

Der durch die den Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat zuzurechnenden Taten 1. bis 75. entstandene Schaden beträgt 54.037,90 Euro. Durch die den Angeklagten Emre Ates und Cem Ateszuzurechnenden Taten 76. bis 137. entstand ein Schaden in Höhe von 67.970,10 Euro. Mithin entstand durch die dem Urteil zugrundeliegenden Taten 1. bis 137. ein Schaden von insgesamt 122.008 Euro, der in erster Linie bei der Deutschen Bahn AG angefallen ist, wobei in einzelnen wenigen, nicht näher konkretisierbaren Fällen die berechtigten Inhaber der unbefugt verwendeten Kreditkartendatensätze wegen nicht durchgeführter Rückabwicklung den finanziellen Nachteil erlitten haben, der dem Original-Kaufpreis des Tickets entspricht. Dies nahmen die Angeklagten bei ihrem Tun in Kauf.

Beweiswürdigung

 

    • A. Die Feststellungen zu den persönlichen Verhältnissen beruhen auf den glaubhaften Einlassungen der Angeklagten, den erörterten Auszügen aus dem Bundeszentralregister und beim Angeklagten Emre Ates auch auf den erörterten Vorverurteilungen. Bei den Angeklagten CemAtes und Adnan Polat basieren sie außerdem auf den ergänzenden Ausführungen der Jugendgerichtshilfe.

 

    • B. Die getroffenen Tatsachenfeststellungen beruhen im Wesentlichen auf den Einlassungen der Angeklagten. Bestätigt und ergänzt werden deren weitgehende Geständnisse durch die Angaben der ermittlungsführenden Beamten PHM Götner und POK Bauer, des Beamten Ziegler und des im Bereich der Konzernsicherheit der Deuschen Bahn AG tätigen Zeugen Schenk.

 

 

 

    1. Der Angeklagte Emre Ates hat sich in der Hauptverhandlung umfangreich und äußerst detailliert zu den Tatvorwürfen eingelassen und gestand seine Beteiligung an den Taten 1. bis 137. in vollem Umfang ein. Auch die Feststellungen zu den ursprünglich in der Anklage mit den Ziffern 471. bis 528. belegten Fällen beruhen auf seine Angaben. Anschaulich und sehr ausführlich beschrieb er, wie er von der Methode erfahren und die Rahmenbedingungen zur Durchführung der Taten geschaffen habe. Dabei zog er zur Veranschaulichung und besseren Nachvollziehbarkeit seiner Angaben die Anlage I zur Anklage vom 20. November 2013 heran. Ohne sich zu schonen oder seinen – wesentlichen – Tatbeitrag in einem besseren Licht erscheinen zu lassen, erläuterte er, wie er erstmals auf die Methode der Bestellung und des Verkaufs von mit rechtswidrig erlangten Kreditkartendatensätzen bezahlten Online-Tickets gestoßen sei. In dieser Zeit sei seine finanzielle Lage bereits schwierig gewesen. Angehäufte Schulden habe sein Vater bezahlt. Sein Studium habe er in dieser Zeit abgebrochen. Der Angeklagte beschrieb ausführlich, wie er in einschlägigen Internetforen sog. Bankdrops, also mit Falschpersonalien eröffnete Konten, und fremde Kreditkartendatensätze, sog. Randoms, die wie er wusste auf nicht näher feststellbare erlang waren, erworben habe. Gleichzeitig erläuterte er stets die von ihm und in den Foren verwendeten Begrifflichkeiten. Anschaulich legte er dar, wie er seinem Freund, dem Angeklagten Adnan Polatdie einzelnen Arbeitsschritte gezeigt und schließlich mit diesem gemeinsam wie unter Ziffer III. 1. bis 75. festgestellt auf arbeitsteilige Weise das angeeignete Wissen ab 27. Juli 2012 in die Tat umgesetzt habe, nachdem er den Laptop des Angeklagten Adnan Polat mit den für die Durchführung der Methode erforderlichen Programmen ausgerüstet habe. Anschaulich beschrieb der Angeklagte Emre Ates ihre arbeitsteilige Vorgehensweise. Einzig die Beschaffung der Bankkonten und der Kreditkartendatensätze habe allein er, der Angeklagte Emre Ates, übernommen. Wenn er während seiner Schicht bei der Daimler AG oder durch seine Urlaubsabwesenheit an der Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte gehindert gewesen sei, habe allein der Angeklagte Adnan Polat Angebote bei mitfahrgelegenheit.de eingestellt und die Bestellungen abgearbeitet. Dies sei ihm recht gewesen.Auch nach der am 22. August 2012 erfolgten Durchsuchung in der elterlichen Wohnung habe er gemeinsam mit dem Angeklagten Adnan Polat weitergemacht. Er habe damals zwar befürchtet, festgenommen zu werden. Dies sei aber nicht passiert. Außerdem hätten die Ermittlungsbeamten seines Erachtens „falsch ermittelt“. Anschaulich legte der Angeklagte Emre Ates dar, dass er am Tag der Durchsuchung auch die Kontounterlagen für das Konto bei der Ziraat Bank, auf das sie hingearbeitet und das sie fortan „gefillt“ hätten, mittels eines am Haus der Großeltern angebrachten „toten Briefkastens“, eines sog. „Briefkastendrops“, erhalten habe.Sein Bruder Cem Ates habe zwar von dem auf die Falschpersonalien „Massimo Maresi“ eröffneten Konto bei der Deutschen Bank gewusst. Dass er aber gemeinsam mit dem Angeklagten Adnan Polat weitere Konten durch die beschriebene Methode „befüllte“, habe er von seinem Bruder geheim gehalten. Erst kurz vor den Herbstferien, als sein Bruder in dem Umschlag, den er in seinem Auftrag vom Angeklagten Adnan Polat habe abholen sollen, den Bargeldbetrag entdeckt habe, habe sein Bruder davon erfahren. Anschaulich beschrieb der Angeklagte Emre Ates, wie dieser ihn zur Rede und schließlich vor die Wahl gestellt habe, entweder mit dem Angeklagten Adnan Polat oder mit ihm, seinem jüngeren Bruder, weiterzuarbeiten. Offen gab er zu, dass er die Einnahmen aus dem Verkauf der Tickets auch nur ungern mit zwei Personen habe teilen wollen. Sein Bruder und der Angeklagte Adnan Polat hätten sich ohnehin nicht leiden können. Schließlich habe er deshalb seinem Bruder nachgegeben und dem Angeklagten Adnan Polat wahrheitswidrig vorgegeben, die EC-Karte des Kontos bei der Ziraat Bank sei eingezogen worden. Dieser habe dann seinen Laptop zurückgefordert. Er habe das Gerät vorübergehend aber noch bis 11. November 2012 weiterbenutzt und erst dann an diesen herausgegeben. Er habe dem Angeklagten Adnan Polat für dessen Tätigkeit insgesamt etwa einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro gegeben und eine, er habe ihm weitere 2.000 Euro versprochen, da er ein schlechtes Gewissen gehabt habe.Fortan habe er, der Angeklagte EmreAtes, die Angebote eingestellt und die Bestellungen abgearbeitet. Sein Bruder Cem, der nach seinem Umzug nach Esslingen oft bei ihm gewesen sei, habe diese Aufgaben nicht übernommen, da er zu faul gewesen sei. Beim Abheben der Bargeldbeträge an Geldautomaten habe sein Bruder ihm aber geholfen. Er gab zu, dass dieser stets von allem gewusst habe und immer auf dem aktuellen Stand gewesen sei. Seinem Bruder sei bekannt gewesen, woher die Einnahmen stammten. Dieser habe auch sämtliche Arbeitsschritte gekannt und hätte diese an sich eigenhändig durchführen können, habe dies aber nicht getan. Ihm, dem Angeklagten Emre Atessei es ja gelungen, hohe Einnahmen zu erreichen, es habe deshalb keinen Grund dafür gegeben, dass auch noch sein Bruder diese Aufgaben übernehme. Sein Bruder habe ihm bald den Laptop, den der Vater für diesen erworben hatte, zur Verfügung gestellt. Rasch habe er das Gerät – wie schon zuvor den Laptop des Angeklagten Adnan Polat – mit den für die Durchführung der Arbeitsschritte erforderlichen Programmen ausgestattet.Der Angeklagte Emre Ates bestätigte, dass er bei der Abfrage der für die Bestellung erforderlichen persönlichen Daten der Käufer auch ein Formular verwendet habe, dass sein Bruder – vor Beginn des Tatzeitraumes – erstellt habe, das der besseren Übersichtlichkeit der Daten gedient habe. Er habe dieses bereits verwendet, als sein Bruder in der Türkei gewesen sei.Seinem Bruder habe er einen Anteil von etwa 25 Prozent gegeben, mithin etwa 250 bis 300 Euro wöchentlich. Er meinte, er habe ihm dies aber nicht jede Woche gegeben.

 

    1. Der Angeklagte Cem Ates hatte seiner polizeilichen Vernehmung am 25. Juni 2013, wie der Vernehmungsbeamte PHM Götner in der Hauptverhandlung berichtete, seine Tatbeteiligung im Wesentlichen noch abgestritten. In der Hauptverhandlung räumte der Angeklagte Cem Ates aber schließlich ein, er habe gewusst, woher das Geld auf den Konten gestammt und dass es sich um illegale Konten gehandelt habe. Er habe seinem Bruder den Laptop, den der Vater für ihn angeschafft hatte, zur Verfügung gestellt. Dieser habe das Gerät, wie er gewusst habe, mit sämtlichen für die Durchführung der Methode erforderlichen Programmen ausgestattet. Er, der Angeklagte Cem Ates, sei anwesend gewesen, als sein Bruder Angebote eingestellt und diese abgewickelt habe. Sein Bruder und er hätten darüber gesprochen, was Bahnstrecken und Texte anbelangte. Er habe auch oft neben diesem gesessen, wenn dieser Angebote eingestellt oder Bestellungen abgearbeitet habe. Der Angeklagte Cem Ates gab zu, er habe nachdem er nach den Herbstferien aus der Türkei zurückgekehrt sei, weitgehend das Geldabheben übernommen, was seinem Bruder recht gewesen sei, da dieser sich davor gefürchtet habe. Der angeklagte Cem Atesstritt aber ab, selbst Angebote bei mitfahrgelegenheit.de eingestellt und Bestellungen bei der Deutschen Bahn AG vorgenommen zu haben. Er begründete dies damit, dass er zu faul gewesen sei. Sein älterer Bruder habe dies zwar von ihm erwartet, er sei den Aufforderungen aber nicht nachgekommen. Sein Bruder habe dies letztlich akzeptiert, da er schließlich für das Geldabheben zur Verfügung gestanden habe. Der Angeklagte gab zu, er habe bereits von dem Konto, das auf die Falschpersonalen „Massimo Maresi“ eröffnet worden sei, gewusst und sei auch an den Aktivitäten seines Bruders in der Zeit von Anfang des Jahres 2012 bis etwa Mai 2012 beteiligt gewesen. Bald habe sein Bruder ihm damals alles erzählt und am Computer gezeigt, auch die entsprechenden Internetforen. Seinem Bruder sei es nicht unrecht gewesen, wenn er, der Angeklagte Cem Ates, ihm zugesehen oder er sich gar beteiligt habe. Der Angeklagte Cem Atesgab zu, er sei neugierig gewesen, seinem Bruder bei dessen Vorgehen zuzuschauen, ihm dieses auch abzuschauen und mitzuwirken, zumal er auch in finanzieller Hinsicht davon profitiert habe. Nach einigen Wochen habe er bereits gemeint, alles zu durchschauen und selbst durchführen zu können. Er habe versucht, es seinem Bruder gleichzutun und habe selbst Geld verdienen wollen. Sein älterer Bruder habe ihn daraufhin zur Rede gestellt, es sei zum Zerwürfnis zwischen den Geschwistern und zum Verlust der Bankkarte gekommen. Er, der Angeklagte Cem Ates, habe trotzig darauf reagiert und auch Andeutungen gegenüber der Mutter gemacht, die daraufhin eine Karte für ein anderes Konto zerschnitten habe. Sein älterer Bruder habe daraufhin die Zusammenarbeit mit ihm beendet. Der Angeklagte Cem Ates gab zu, er habe sich daraufhin mit anderen – einem „Flippi“, „dark“ und einem Dritten – zusammengetan. Jeder von ihnen habe „fillen“ und damit Geld verdienen wollen und Lohn für die jeweiligen Aktivitäten beansprucht. Keiner habe aber die Verantwortung tragen und die Organisation übernehmen wollen. Ihm, dem Angeklagten Cem Ates, sei es nicht gelungen, die Kontrolle und den Überblick zu behalten. Seines Erachtens hätten die anderen zu hohe Anteile von ihm gefordert. Am 10. Juli 2012 sei er dann in die Türkei geflogen. Immer wieder habe er zuvor gegenüber seiner Mutter Andeutungen über die kriminellen Aktivitäten seines Bruders gemacht. Der Angeklagte Cem Ates räumte ein, dass er von der Türkei aus, mit „dark“ Kontakt aufgenommen und für diesen ein Formular oder Programm erstellt habe. Dieses habe später auch sein Bruder Emre verwendet. Er habe während seines Urlaubs in der Türkei für „dark“ Einstellungen von Angeboten im Online-Portal www.mitfahrgelegenheit.devorgenommen. Sein Bruder habe von seiner Tätigkeit für „dark“ gewusst und mit diesem über die Übergabe seines versprochenen Lohnes verhandelt. Der Angeklagte legte dar, dass er, als er am 13. September 2012 nach Deutschland zurückgekehrt sei, nicht geahnt habe, dass sein Bruder weitergemacht habe, erst recht nicht, dass dieser gemeinsame Sache mit dem Angeklagten AdnanPolat machen würde. Das Angebot seines Bruders, er solle den Angeklagten Adnan Polatkontaktieren, falls er Geld benötige, habe er aber gerne angenommen. Allmählich, als sein Bruder bereits nach Esslingen gezogen war, sei ihm aufgefallen, dass sein Bruder und der Angeklagte Adnan Polat auffällig viel miteinander zu tun gehabt hätten und er habe etwas vermutet. Erst aber als er den Bargeldbetrag in dem Umschlag, den er seinem Bruder habe bringen sollen entdeckt habe, habe er Gewissheit erlangt. Er sei überrascht gewesen, dass sein Bruder trotz der Durchsuchung weitergemacht habe und dann auch noch mit dem Angeklagten Adnan Polat, den er nicht leiden könne. Er gab zu, dass er daraufhin seinen Bruder gedrängt habe, die Zusammenarbeit mit diesem zu beenden. Sein Ziel sei gewesen, dass sein Bruder die Einnahmen mit ihm teile, nicht mit dem Angeklagten Adnan Polat. Seines Erachtens habe sein Bruder die Einnahmen ja nicht mit zwei Personen teilen können. Er habe deshalb mehr und mehr seinem Bruder gegenüber schlecht über den Angeklagten Adnan Polat gesprochen. Sein Bruder habe nachgegeben und daraufhin dem Angeklagten Adnan Polat eine Lüge aufgetischt und die Zusammenarbeit beendet.

      Der Angeklagte Cem Ates räumte ein, dass er nach den Herbstferien, nachdem er aus der Türkei zurückgekehrt sei, mit seinem Bruder dergestalt zusammengearbeitet habe, dass er weitgehend die Bargeldabhebungen übernommen habe. Dies sei seinem Bruder recht gewesen, da dieser gerade vor dieser Aufgabe Angst gehabt habe. Dabei habe er einen alten Mofa-Helm verwendet. Sein Bruder habe unterdessen die Umgebung gesichert. Regelmäßig habe er bei den Abhebungen einen Anteil erhalten. Mehr habe er, der Angeklagte, Cem Ates, aber nicht getan. Sein Bruder habe zwar erwartet, dass er, wenn er sich schon häufig in dessen Wohnung aufhalte, selbst Angebote einstelle, während er die Universität besuchte. Er, der Angeklagte Cem Ates sei dem aber nicht nachgekommen. Er sei zu faul gewesen. Sein Bruder sei deshalb verärgert gewesen, habe es aber akzeptiert, da er schließlich für das Geldabheben zur Verfügung gestanden habe. Zunächst gab er noch an, dass er meine, auch Abhebungen im Oktober 2012 getätigt zu haben, korrigierte sich aber dahingehend, dass er entweder am 04. November oder am 09. November 2012 erstmals eine Bargeldabhebung vorgenommen habe.

      Er habe von seinem Bruder einen Anteil von etwa 24 Prozent zum einen für das Geldabheben bekommen, aber auch dafür, dass er Stillschweigen bewahre. Er habe von seinem Bruder auch Geld eingefordert. Er habe sowohl, wenn er selbst Abhebungen vorgenommen habe, als auch, wenn er nur dabei gewesen sei, einen Anteil erhalten.

 

    1. Der Angeklagte Adnan Polat räumte seine Beteiligung an den Taten – wie unter Ziffer III. 1 bis 75. festgestellt – ein. Offen beschrieb er, wie er zu der Zusammenarbeit mit dem Angeklagten EmreAtes gekommen sei, wie dieser seinen Laptop so eingerichtet habe, dass er an diesem sämtliche Arbeitsschritte habe durchführen können und wie sie die Methode arbeitsteilig umgesetzt hätten. Der Angeklagte Adnan Polat gab zu, er habe Angebote bei mitfahrgelegenheit.de eingestellt, Bestellungen von Tickets auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn getätigt und diese an Reisende geschickt. Er habe auch in Absprache mit dem Angeklagten Emre Ates Kontakte via ICQ-Chats gepflegt, wenn sein Freund verhindert gewesen sei, und beispielsweise Kreditkartendatensätze reklamiert, wenn diese nicht funktionierten. Er selbst habe aber weder Bankkonten noch Kreditkartendatensätze gekauft. Diese Aufgaben habe ausschließlich der Angeklagte Emre Ates übernommen. Der Angeklagte Adnan Polat legte dar, dass es nur eine Zusammenarbeit zwischen ihm und dem Angeklagten Emre Ates gegeben habe. Es sei nie die Rede davon gewesen, dass sie zu dritt, also auch mit dessen Bruder, arbeiteten. Vor diesem hätten sie ihr Tun vielmehr verheimlicht. Der Angeklagte Adnan Polat beschrieb anschaulich, wie er mit dem Angeklagten Emre Ates seine berufliche Situation besprochen und diesen um Rat gefragt habe, ober nach Beendigung seiner Ausbildung einen angebotenen Arbeitsplatz annehmen solle oder, was er sich wünschte, die weiterführende Schule besuchen solle. Sein Freund habe ihm angeboten, ihm finanziell zu helfen und ihn in seinem Vorhaben bestärkt, das Erreichen der Fachhochschulreife in Angriff zu nehmen. So habe er sich dann dafür entschieden, ab Herbst 2012 das Berufskolleg zu besuchen und ab Ende Juli 2012 den ihm von seinem Freund angebotenen „Nebenjob“ übernommen. Als die Durchsuchung in der Wohnung der Familie Ates stattgefunden habe, habe sein Freund ihn damit beruhigt, dass diese nicht wegen ihrer Taten erfolgt sei. Nur wenige Tage später hätten sie mit der Bestellung von Online-Tickets weitergemacht. Wenn der Angeklagte Emre Ates durch seine Tätigkeit im Schichtbetrieb bei der Daimler AG verhindert gewesen sei, habe er, der Angeklagte Adnan Polat, die Bestellungen an seinem Laptop abgearbeitet. Auch als sein Freund urlaubsabwesend gewesen sei, habe er Angebote eingestellt und Ticket-Bestellungen getätigt. Er habe in dieser Zeit auch einen Bargeldbetrag in Höhe von 500 Euro vom Konto bei der Ziraat Bank an einem Geldautomaten abgehoben.Bald nach Rückkehr des Angeklagten Emre Ates aus der Türkei sei dieser nach Esslingen gezogen. Er, der Angeklagte Adnan Polat, aber diesem seinen Laptop mitgegeben. Am 04. Oktober 2012 habe er, der Angeklagte Adnan Polat, einen Autounfall gehabt. infolge dieses Erlebnisses habe er sich an diesem Tag zwar bereits vorgenommen gehabt, sein kriminelles Tun zu beenden, gelungen sei ihm dieses Vorhaben aber nicht. Am 05. Oktober 2012 sei er wieder bei einer Bargeldabhebung dabei gewesen. Schließlich habe ihm der Angeklagte Emre Ates Mitte oder Ende Oktober 2012 mitgeteilt, dass di Karte für das Konto bei der Ziraat Bank eingezogen worden sei. Dies sei ihm recht gewesen, denn er habe nun endgültig nicht mehr weitermachen wollen. Er habe seinen Laptop zurückgefordert, den er Anfang oder Mitte November 2012 schließlich zurückerhalten habe.Er meine, er habe einen Betrag in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro erhalten. Wenn in dem Protokoll seiner polizeilichen Vernehmung von 1.500 bis 2.000 Euro die Rede sei, sei dies nicht richtig. Die Vernehmungsbeamten hätten ihm aber gesagt, dass eine Korrektur nicht erforderlich sei. Der Angeklagte Emre Ates habe ihm versprochen, dass er noch einen weiteren Betrag in Höhe von 2.000 Euro bekommen sollte, tatsächlich habe er diesen aber nie erhalten.

 

    1. Die Einlassungen der Angeklagten wurden durch die Ergebnisse der umfangreichen Ermittlungen, über die vor allem die ermittlungsführenden Beamten PHM Götner und POK Bauer ausführlich in der Hauptverhandlung berichteten, bestätigt und ergänzt.
      Lediglich hinsichtlich der Einlassung des Angeklagten Adnan Polat betreffend den Betrag, den dieser vom Angeklagten Emre Ates für seien Tätigkeit erhalten haben will, widerlegten sie diesen. Anschaulich beschrieben beide übereinstimmend, dass der Angeklagte Adnan Polat bei seiner Vernehmung angegeben habe, er habe einen Betrag von 1.500 bis 2.000 Euro erhalten. Aufnahme in die Vernehmungsniederschrift habe nur gefunden, was dieser auch gesagt habe. Weder habe dieser später seine diesbezüglichen Angaben dahin korrigieren wollen, dass er nur einen Betrag in Höhe von 1.000 bis 1.500 Euro erhalten habe, noch hätten sie ihn in diesem Zusammenhang damit beruhigt, dass dies ohnehin keine Rolle spiele. Ergänzend führte in Bezug auf die als Anlage I zur Anklage vom 20. November 2013 geführte Liste – die in tabellarischer Form die Gesamtzahl und Umstände der vorgenommenen Fahrkartenbestellungen enthält – der ermittelnde Beamte Ziegler aus, dass er diese anhand eindeutiger Kriterien erstellt habe, sodass eine fehlerhafte Zurechnung von Bestellungen ausgeschlossen werden könne. Ausführlich legte er dar, dass er von den dort enthaltenen Daten die Nummern des Online-Tickets -sog. OLT -, die Kreditkartennummern, die Buchungszeiten, die IP-Adressen, die Originalverkaufspreise der Tickets, die Namen der Reisenden, die Reisedaten, die Routen, die bei den Buchungen verwendeten E-Mail-Adressen und Anschriften jeweils über ein zentrales Datensystem, das von der Deutschen Bahn AG in Verdachtsfällen mit Daten gespeist werde, erhalten habe. Lediglich den jeweils angegebenen Namen des angeblichen Kontoinhabers habe er aus den Angaben der Reisenden übernommen. Die in der Liste genannten Konten bei der Volksbank Kiel, der Ziraat Bank und der Postbank Hamburg habe er selbst ausgewertet und die gefundenen Ergebnisse in die Tabelle übernommen. Ergänzend fügte er an, dass, soweit weder ein vermeintlicher Kontoinhaber noch ein Konto eingetragen sei, dies verschiedene Gründe haben könne: Möglicherweise seien die Daten nicht bekannt oder zuordenbar, eine andere Person als der Reisende habe die Überweisung getätigt oder der Käufer des Tickets habe den Kaufpreis nicht gezahlt.
      Nur wenn mehrere der genannten Daten sich entsprochen hätten, habe er einen Zusammenhang der Fälle hergestellt und diese in die Liste mit aufgenommen. Als Kriterien hätten die Kreditkartennummern, die Buchungszeiträume, die IP-Adressen, der angegebene Kontoinhaber und die Bankkonten, die reisenden, die Buchungs-Email-Adressen und die bei den Bestellungen angegebenen Anschriften gedient. Er habe nur die Fälle, bei denen so viele Kriterien übereinstimmten – etwa 51% oder etwa 4 oder 5 -, dass eine unstreitige Zuordnung möglich gewesen sei, in die Tabelle aufgenommen. Die Kammer hat keinen Zweifel an den ausführlichen und detaillierten Angaben der Beamten zu zweifeln. Insbesondere stehen sie in Übereinstimmung mit den Angaben der Angeklagten, vor allem mit denen des Angeklagten Emre Ates, der die Anlage I der Anklage als Grundlage und zur Veranschaulichung seiner Einlassungen herangezogen und deren Inhalt bestätigt hat. Im Übrigen bestätigte auch der Angeklagte EmreAtes, dass sein Freund Adnan Polat für seine Beteiligung einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro erhalten habe.

 

    1. Die unter Ziffer III. getroffenen Feststellungen dazu, bei wem letztlich die Vermögenseinbuße in Höhe des Originalverkaufspreises der jeweiligen Tickets eingetreten ist, beruhen auf den Angaben des im Bereich der Konzernsicherheit der Deutschen Bahn AG tätigen Zeugen Schenk. Er hat ausgeführt, dass es in der Regel bei nahezu jeder missbräuchlichen Verwendung von Kreditkartendaten bei der Bestellung von Online-Tickets betreffend dieses Verfahren zu einem Rückbuchungsvorgang zu Lasten der Deutschen Bahn AG gekommen sei. Dies sei in etwa 90% der Fälle der Fall gewesen. Lediglich in wenigen Fällen, in denen der berechtigte Kreditkarteninhaber die missbräuchliche Verwendung nicht oder erst nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist, in der ein Rückbuchungsvorgang nur möglich sei, beanstandet habe, sei es nicht zu einem solchen Vorgang gekommen. Bei dem Bestellvorgang selbst wurde nur eine Bonitätsprüfung hinsichtlich der verwendeten Kreditkartendaten durchgeführt, eine Prüfung der Berechtigung zur Verwendung oder eine sonstige Plausibilitätsprüfung erfolgt nicht. Die Kammer hat keinen Anlass, an den ausführlichen Angaben des Zeugen zu zweifeln.

 

    1. Dass die Angeklagten Emre Ates und Adnan Polat bei den Taten Ziffern III. 1. Bis 75. Und der Angeklagte Emre Ates bei den Taten Ziffer III. 76. bis 137. mit seinem Bruder, dem Angeklagten Cem Ates mittäterschaftlich gehandelt habe, ergibt sich aus Folgendem:

 

      • a. Nachdem sich der Angeklagte Emre Ates bereits spätestens im Frühjahr 2012 die einzelnen Arbeitsschritte der Methode angeeignet hatte und den Angeklagten Adnan Polat in die Details eingewiesen hatte, waren sie übereingekommen, fortan gemeinsam und auf arbeitsteilige Weise nach der unter Ziffer III. festgestellten Methode vorzugehen. Sie waren beide, wie sie übereinstimmend angaben, zum 27. Juli 2012 in der Lage, Angebote bei mitfahrgelegenehti.de einzustellen, die Bestellungen der Tickets auf dem Online-Portal der Deutschen Bahn AG zu tätigen und die Tickets anschließend an die Käufer weiterzuleiten. Beide erledigten sämtliche Arbeitsschritte auch in Ausführung ihrer vorherigen Absprache zur arbeitsteiligen Begehungsweise. Lediglich die Bankkonten und die fremden Kreditkartendaten erwarb allein der Angeklagte Emre Ates in einschlägigen Internetforen. Der Angeklagte Adnan Polat reklamierte allerdings auch nicht einsetzbare Kreditkatendatensätze oder pflegte Kontakte. War der Angeklagte Emre Ates verhindert, übernahm der Angeklagte Adnan Polat sämtliche Arbeitsschritte. Dabei waren beiden Angeklagten die Aktivitäten des jeweils anderen, die dieser eigenständig am Computer ausführte, bis zum 24. Oktober 2012 recht. Auch nach dem Umzug des Angeklagten Emre Ates war der Angeklagte Adnan Polatmit dem Vorgehen seines Freundes, dem er seinen Laptop zur Verfügung stellte, in dem Wissen, dass dieser das Gerät nutzte, um weitere Taten zu begehen, einverstanden, auch wenn er nach seinem Unfall am 04. Oktober 2012 kurzfristig daran dachte, aufzuhören. Er gab selbst zu, am 05. Oktober 2012 wieder bei einer Bargeldabhebung dabei gewesen zu sein. Anschaulich beschrieb auch der Angeklagte Emre Ates, dass sein Freund froh gewesen sei, wenn er die Bestellungen abgearbeitet habe, denn dieser habe ja trotzdem einen Anteil erhalten.
        Auch bei Geldabhebungen begleitete der Angeklagte Adnan Polat seinen Freund. Auch wenn er nur in der Urlaubsabwesenheit des Angeklagten Emre Ates im Besitz der EC-Karte für das Konto bei der Ziraat Bank war und im Übrigen nur der Angeklagte Emre Ates, der die Konten auch erworben hatte, Zugriff hatte, ändert dies an der einvernehmlichen, arbeitsteiligen Begehungsweise der Computerbetrugstaten gegenüber der Deutschen Bahn AG nichts. Aus dem Taten profitierte der Angeklagte Adnan Polat im Übrigen in der Weise, dass er von seinem Freund für seine etwa drei Monate dauernde Beteiligung insgesamt einen Betrag in Höhe von 2.000 Euro erhalten hat. Weitere 2.000 Euro waren ihm versprochen worden, er erhielt dies aber nie.
        Erst als der Angeklagte Emre Ates seinem Freund auf Drängen seines Bruders wahrheitswidrig vorgab, die Karte für das Konto bei der Ziraat Bank sei eingezogen worden, endete die Zusammenarbeit.

 

      • b. Die Angeklagten Emre und Cem Ates begingen die taten Ziffer III. 76. bis 137. mittäterschaftlich.

        aa. Dass der Angeklagte Cem Ates auch selbst – wenn auch in seltenen Fällen und eher ergänzend – in der Zeit von 05. November 2012 bis 04. April 2013 Angebote einstellte und Bestellungen tätigte, ergibt sich aus Folgendem: Er bestritt innerhalb des Tatzeitraumes selbst Angebote auf dem Online-Portal www.mitfahrgelegenheit.de eingestellt oder Ticket-Bestellungen getätigt zu haben. Er habe hingegen in einem davorliegenden Zeitraum selbst aktiv mit dieser Methode gearbeitet. Zunächst sei er an den Aktivitäten seines Bruders beteiligt gewesen, anschließend, als er sich drei anderen zugewandt habe, mit denen er dieser Methode nachgegangen sei, hätten sie alle „fillen“ und damit Geld verdienen wollen. Zuletzt habe er während seines Türkeiaufenthalts im Sommer 2012 für einen anderen von dort aus Angebote eingestellt. Schließlich habe er, als er von der Zusammenarbeit seines Bruders mit dem Angeklagten Adnan Polat erfahren habe, ersteren gedrängt, diese zu beenden und stattdessen mit ihm weiterzumachen. Selbst Angebote eingestellt oder Bestellungen getätigt, habe er aber in dem ihm in diesem Verfahren vorgeworfenen Zeitraum nicht. Sein Bruder habe dies zwar erwartet, wenn er seine Freizeit in dessen Wohnung in Esslingen verbracht habe, er sei aber zu faul gewesen. Gleichwohl habe er einen Anteil von seinem Bruder erhalten, denn er habe ja für die von diesem gefürchteten Geldabhebungen zur Verfügung gestanden. Auch sein Bruder ließ sich dahingehend ein. Gleichzeitig gaben beide übereinstimmend aber auch an, dass der Angeklagte Cem Ates regelmäßig auf dem aktuellen Stand gewesen sei und sie sich über Strecken und Texte unterhalten hätten. Hinzu kommt der Inhalt einer Kommunikation via SMS, die die Brüder wie sie bestätigten, am frühen Morgen des 27. Januar 2013 geführt haben. Die Angeklagten bestätigten, dass es zunächst darum gegangen sei, dass der Angeklagte Cem Ates, der an diesem Abend gemeinsam mit einem anderen junge Frauen kennengelernt habe, seinen älteren Bruder mittels Kurznachrichten eindringlich darum gebeten habe, dass dieser seine Wohnung verlasse, damit er, der Angeklagte Cem Ates, sein Freund und die Frauen die Nacht dort verbringen könnten.
        Am 27. Januar 2013 um 02:11 Uhr schrieb deshalb der Angeklagte Cem Ates, wie dieser auch bestätigte, an seinen Bruder:
        „So ne gelgeneit kannst du mir nicht nehmen, denkst du treffen sich wan anders oder was, das sibd kahbas, bitte man, du kriegst die nächsten 2 zahlungen alles man bitte oder was anderes, bitte man ich tue alles du kannst mir nicht die gelgenheit nehmen man, nicht diese, steh zu deinem wort bitte, du musst Ja nich nach stgt. Einfach raus bitte, würdest du es machen wenn für dich auch eien rauspringt, bitte man bitte“. Der Angeklagte Emre Ates, der angab, dass ihm dies nicht recht gewesen sei, antwortete diesem darauf um 02:16 Uhr wie folgt:
        „Junge du raffst es wohl nicht, ich muss morgen für die Prüfung lernen und Brauch meinen Schlaf. Geht doch zu den Tussen nach Hause oder dann Check nächste Woche einfach Tussen ab, heute kannste es aber vergessen, ich Schlaf jetzt muss früh aufstehen und für Prüfung mit Freunden lernen. Im Gegensatz zu dir bin ich jetzt nur wach weil ich gearbeitet und nicht wie du Feiern gehe. Die nächsten 2 Zahlungen werd sowieso ich nehmen weil ich nur arbeite und du eigtl heute den ganzen Tag arbeiten wolltest du spaßt! Schreib mir jetzt Auch nicht weiter und vergiss es einfach! Ich Brauch nichts von dir!“.
        Die Brüder bestätigten zwar den Inhalt der Kurznachrichten, bestritten aber nach wie vor, dass der Angeklagte Cem Ates selbst Angebote einstellte und Bestellungen tätigte. Diese Kommunikation der Brüder legt zwar nahe, dass der Angeklagte Cem Ates am 26. Januar 2013 weder Angebote eingestellt noch Ticket-Bestellungen vorgenommen hat. Gleichwohl ergibt sich aus dem Inhalt der Nachrichten, dass sie sich über die konkrete Ausgestaltung einer zwischen ihnen geltenden Vereinbarung über die Arbeitsteilung und gerechte Verteilung der Einnahmen austauschten. Der Angeklagte Emre Ates machte seinem Bruder dabei gerade den Vorwurf, dass er nicht den ganzen Tag gearbeitete habe, obwohl er dies angekündigt habe. Dass es sich dabei lediglich um die stets erfolglose Aufforderung des älteren gegenüber dem jüngeren Bruder gehandelt habe, wie dies von dem Angeklagten Cem Ates vorgebracht wurde, ergibt sich daraus gerade nicht. Vielmehr belegt diese Kommunikation, dass zwischen den Brüdern eine Vereinbarung bestand, aus der sich für beide ergab, wer von ihnen zu welchem Zeitpunkt in welchem Umfang nach der beiden bekannten Methode arbeiten und wie die Aufteilung des Verkaufserlöses erfolgen sollte. Aus der Kommunikation ergibt sich gerade, dass eine arbeitsteilige Vorgehensweise und gleichmäßige Einnahmenverteilung an sich vereinbart war. Dass es sich bei der „Arbeit“, die der Angeklagte Cem Ates an diesem Tag nicht erledigt habe, wie sein Bruder ihm vorwarf, nur um Geldabhebungen gehandelt haben könnte, ergibt sich daraus ebenso wenig, obgleich der Angeklagte Cem Ates den Inhalt der Nachricht damit zu erklären versuchte. Insbesondere erfolgten die Abhebungen, wie der Angeklagte Emre Ates selbst darlegte, regelmäßig nur in den Abend- bzw. Nachtstunden, nicht während eines ganzen Tages. Im Übrigen wurde auch der Laptop, den der Angeklagte Cem Ates von seinem Vater erhalten und bald seinem älteren Bruder der das Gerät mit den zur Durchführung sämtlicher Arbeitsschritte erforderlichen Programmen, ausgestattet hatte, nach der Festnahme der Brüder im Jugendzimmer des Angeklagten Cem Ates in der elterlichen Wohnung in Stuttgart sichergestellt.

        bb. Bei den Taten Ziffer III. 76. bis 137. Wirkten die Angeklagten Emre und Cem Atesmittäterschaftlich zusammen. Wenn auch der Angeklagte Emre Ates in dieser Zeit weit überwiegend die Aufgaben des Einstellens von Angeboten und Bestellens der Online-tickets übernommen hat, während der Angeklagte Cem Ates selten und nur ergänzend diese Aufgaben übernahm, hat doch der Angeklagte Cem Ates im Einvernehmen mit seinem Bruder überwiegend die von diesem gefürchteten Geldabhebungen vorgenommen und damit einen wichtigen Beitrag geleistet. Dies war dem Angeklagten Emre Ates gerade recht. Nur auf diese Weise gelangten sie an den Erlös aus dem Verkauf der Tickets. Der Angeklagte Emre Ates fürchtete sich aber, musste er hierfür die Anonymität des Internets verlassen, wenn der risikoreichste Teil der Taten, die Bargeldabhebung am häufig videoüberwachten Geldausgabeautomaten, zu erledigen war. Im Übrigen waren beide Angeklagte stets auf dem Laufenden über die Vorgänge, verständigten sich über Texte und Strecken. Beide waren nach ihren Angaben bereits von dem hier relevanten Tatzeitraum in die Methode verstrickt und kannten sich mit den einzelnen Arbeitsschritten bestens aus. Nachdem der Angeklagte Adnan Polat auf Betreiben des Angeklagten Cem Ates unter einem Vorwand aus der Zusammenarbeit entlassen worden war und sein Laptop zurückgefordert hatte, stellte der Angeklagte Cem Ates den von seinem Vater für ihn angeschafften Laptop seinem älteren Bruder alsbald zur Verfügung, der im Einvernehmen mit dem Angeklagten Cem Ates diesen mit allen für die Durchführung der einzelnen Arbeitsschritte erforderlichen Programme ausstattete. Auch das von dem Angeklagten Cem Ates bereits früher erstellte Formular verwendeten sie, um die Vorgänge effizienter zu machen. Wenn auch in dieser Tatphase, lediglich der Angeklagte Emre Ates im dauerhaften Besitz der EC-Karten war, ändert dies an der Bewertung nichts. Der Angeklagte Cem Ates, der in der Regel 250 EUR wöchentlich von seinem Bruder erhielt, aber auch Geldforderungen stellte, profitierte erheblich während des fünf Monate dauernden Zeitraums seiner Beteiligung.“

 

Gleich war es soweit – ein Jahr hatte ich auf diesen Moment gewartet. Doch meine Geduld würde wohl nicht belohnt werden. Ich realisierte erst jetzt: Wenn dieses Verfahren abgeschlossen war, erwarteten mich noch andere Ermittlungsverfahren. Die von mir vor Juli 2012 begangenen Taten wurden hier nämlich völlig außer Acht gelassen, doch ich war mir sicher, dass mich das noch einholen würde. Ebenso lief eine weitere Ermittlung gegen meinen Bruder und den Jungs „Flippi“ und „dark“, mit denen er etwas gerissen hatte.

Würde ich mich nun weiter gedulden müssen? War das Urteil hier erst der Anfang?