Mein Anwalt zu meiner Linken hielt noch einen kleinen Smalltalk mit der Richterin, beide lachten. Dies und die Tatsache, dass es wohl möglich war, einfach so einen erneuten Haftbefehl auszusprechen, machte mich unglaublich wütend. Ich verfiel in eine Art Schockstarre und verstand gar nicht, was vor sich ging, bis die Richterin dann endlich anfing, den Haftbefehl vorzulesen. Es war still im Raum, mein Anwalt war schon fast am Einnicken – er hörte wohl der einschläfernden Stimme der Richterin zu, die so klang, als würde sie eine Gute-Nacht-Geschichte vortragen. Für mich war das allerdings vielmehr eine Geschichte des Albtraums. Ich hatte am ganzen Körper Gänsehaut, meine Ohren fühlten sich heiß an. Ich brauchte eine Weile, um wieder eine normale Körpertemperatur zu erreichen und versuchte, der Richterin konzentriert zu folgen.
„In dem Ermittlungsverfahren gegen den
am 01.12.1990 in Niedernhall geborenen,
bis zur Inhaftierung in 73728 Esslingen wohnhaften,
– In vorliegender Sache nach vorläufiger Festnahme am 05.04.2013 seit 05.04.2013 aufgrund des Haftbefehls des Amtsgerichts Esslingen vom 05.04.2013 in Untersuchungshaft, derzeit in der JVA Schwäbisch Hall
ledigen
Emre Ates
– Staatsangehörigkeit: deutsch und türkisch
Verteidiger: Rechtsanwalt Günther Mayer
Realschulstraße 22, 74072 Heilbronn
wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Computerbetrugs
wird weiter
die Untersuchungshaft
angeordnet.
Dem Beschuldigten liegt nunmehr – unter Bezugnahme auf den Haftbefehl vom 05.04.2013 – folgender Sachverhalt erweiterter Sachverhalt zur Last:
Dem Beschuldigten Emre Ates wird vorgeworfen, im Zeitraum vom 27.07.2013 bis zum 04.04.2013 nicht nur in 18, sondern in weiteren 802 Fällen, insgesamt also 820 Fällen, hiervon bis mindestens Ende Oktober 2012 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit Adnan Polat und seit mindestens Anfang Oktober 2012 bis zu seiner Festnahme am 04.04.2013 in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit seinem Bruder Cem Ates nach folgendem modus operandi betrügerisch Bahnfahrkarten bei der Deutschen Bahn AG bestellt zu haben. Weiter war ein bislang unbekannter Mittäter beteiligt, soweit die Buchungen über die E-Mail-Adresse „@zehnminutenmail.de“ stattfanden:
Die Beschuldigten boten über das Internetforum www.mitfahrgelegenheit.de der „mitfahrgelegenheit.de carpooling.com GmbH“, Nymphenburger Str. 86, 80636 München Bahntickets der Deutschen Bahn AG zum Verkauf an. Die Angebote bezogen sich auf jeweils längere Fahrtstrecken. Die Online-Tickets wurden zum Preis von 40,- € pro Person und Strecke angeboten, während der tatsächliche Normalpreis für die Fahrkarten in der Regel bei deutlich über 100,- € lag. Für die Kontaktaufnahme mit dem Käufer gaben sie jeweils von ihnen zuvor bei Internetserviceprovidern angelegte E-Mail-Adressen, die erfundenen Namensbestandteile enthielten, wie etwa thomasschniek@yahoo.de, danielmaurer877@hotmail.de, haroldkäfer@gmail.com und viele mehr, an. Meldete sich ein Kaufinteressent, so wurde dieser gebeten, alle zur Online-Ticketbestellung notwendigen Daten – unter anderem die letzten 4 Ziffern der Personalausweisnummer – anzugeben.
Wenn die Daten vorlagen, bestellten die Beschuldigten über das Internetportal der Deutschen Bahn AG unter Verwendung derselben E-Mail-Adresse, die sie bei www.mitfahrgelegenheit.de angegeben hatten, das entsprechende Ticket bei der Deutschen Bahn AG. In die Buchungsmaske gaben sie dabei statt der Daten der Reisenden frei erfundene Adressen ein, um eine spätere Identifizierung zu erschweren. Sie verwendeten zur Bezahlung des Tickets widerrechtlich die Kreditkartendaten fremder Personen. Diese Kreditkartendaten hatten sie zuvor über sogenannte „schwarze“ Internetforen wie www.cardars.cc erlangt, über die in großer Zahl ausgespähte Datensätze gehandelt werden. Die Beschuldigten handelten in dem Wissen und Wollen, dass über die Webseite der Deutschen Bahn AG nach der Eingabe aller Daten automatisiert das Online-Ticket versendet würde und ab diesem Zeitpunkt auch einsatzbereit wäre, ohne dass die Deutsche Bahn AG hierfür die entsprechende Zahlung erhalten würde, da diese zurückgebucht wird oder nur deshalb eine Rückbuchung nicht erfolgt, weil der betroffene Inhaber des Kreditkartenkontos die unrechtmäßige Abbuchung nicht bemerkt. Ab Versendung der Bahnfahrkarten per E-Mail waren diese auch einsatzbereit.
Die Käufer der Tickets wurden angewiesen, den Kaufpreis auf verschiedene Girokonten, überwiegend die zwei Konten Kontonummer 1033951003, BLZ 51220700 bei der Ziraat Bank International AG, Am Hauptbahnhof 16, 60329 Frankfurt und auf das Konto mit Nummer 799489200, BLZ 20010020 bei der Postbank AG zu überweisen. Die beiden Konten wurden von Dritten, mutmaßlich den anderweitig verfolgten Beschuldigten Hasan Agac und Mahmud Mostafa unter Vorlage gefälschter Personaldokumente allein zum Zweck der Vereinnahmung widerrechtlicher Gewinne eröffnet. Teilweise wurden aber auch andere Girokonten und Zahlungswege benutzt.
Bis zum Auszug des Emre Ates aus der elterlichen Wohnung in Stuttgart ca. Ende September / Anfang Oktober 2012 handelten die Beschuldigten Brüder Ates und Polat überwiegend von den Wohnungen Ludwigstraße 42 Stuttgart und Taubenstraße 31 Stuttgart (elterliche Wohnung des Polat) aus. Nach dem Auszug des Emre Ates dürften die Taten überwiegend von dessen Wohnung in Esslingen stattgefunden haben.
Die drei bzw. später zwei Beschuldigten nahmen jeder in wechselnder Beteiligung sowohl die Einstellungen bei der Mitfahrzentrale, die Kommunikation mit den Reisenden, die Bestellungen der Fahrkarten und die Kommunikation mit den Personen aus den „Schwarzen Foren“ vor.
Der Beschuldigte Emre Ates handelte, um sich aus dem Ankauf der Bahntickets und den Einnahmen aus den Kaufpreiszahlungen der Reisenden eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und einiger Dauer zur Finanzierung seines Lebensunterhaltes zu verschaffen.
Es entstand ein Gesamtschaden zum Nachteil der Deutschen Bahn AG in Höhe von 128.823,20 €. Der vereinnahmte Gewinn liegt hinsichtlich des Kontos der Ziraat Bank bei 20.617,30 €, hinsichtlich der Postbank Hamburg bei 13.765,00 €. Der Gesamtgewinn dürfte höher liegen, da insbesondere Ende Juli / Anfang August 2012 und im Februar 2013 zahlreiche Buchungen von Bahntickets vorgenommen wurden, bei denen nicht geklärt ist, wie die Reisenden den „Kaufpreis“ bezahlten.
Die einzelnen Taten ergeben sich aus der Anlage 1 zum Haftbefehl, laufende Nummern 1 bis 820.
(Bei Zeilen ohne laufende Nummer handelt es sich um den Einsatz von Kreditartendaten, die nicht akzeptiert wurden, in der Regel wurde die Tat dann durch die Verwendung von anderen Kreditkartendaten beendet.)
Dies ist strafbar als gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Computerbetrug in 820 Fällen gem. §§ 263 a Abs 1, 2 i.V.m. § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ., 53, 25 Abs. 2 StGB.
Der dringende Tatverdacht ergibt sich neben den im Haftbefehl vom 05.04.2013 aufgeführten Verweis auf die polizeilichen Ermittlungen, also insbesondere der Tatsache, dass die Beschuldigen Emre Ates und Cem Ates am 04.04.2013 von der Bundespolizei München dabei beobachtet wurden, wie sie von einem Geldausgabeautomaten der Baden-Württembergischen Bank der Filiale Küferstraße 35 in 73730 Esslingen a.N. gemeinsam Geld abhoben und zwar, wie festgestellt werden konnte, von dem oben genannten Postbank-Konto Kontonummer 799489200, BLZ 20010020, aus folgendem.
Aus einem Vergleich der in der Buchungsmaske angegebenen E-Mail-Adressen bzw. deren Hauptnamensbestandteilen ergibt sich, dass Varianten des Namens „Frank Meyer“ und „Felix Geissler“ sowohl für Ticketbuchungen, deren Gewinne auf die Postbank Hamburg gingen, verwendet wurden, als auch für solche, deren Gewinne auf das Konto der Ziraat Bank gingen. Für den Namen „Frank Meyer“ gilt das etwa in den Fällen 641 bis 644, 648 bis 656, 661 bis 669 für das Postbank-Konto und in den Fällen 354 bis 434 für das Ziraat Bank Konto. Für Felix Geissler gilt das etwa in den Fällen 548 bis 640 für das Postbank-Konto und in den Fällen 435 bis 469 für das Ziraat Bank Konto. Ein Abgleich, der bei den Ticketbuchungen bei der Deutschen Bahn AG mitgeloggten IP-Adressen ergibt außerdem, dass der Stamm der IP-Adresse „89.204.“ bei Buchungen bzgl. Beider Konten auftaucht, was auf die Nutzung eines Surf-Sticks zurückzuführen ist. Die weiteren Buchungen können über identische Elemente, wie IP-Adressen, verwendete E-Mail-Adresse und verwendete angebliche Anschriften in der Buchungsmaske zugeordnet werden, insbesondere durch die Kombination der Straße mit einer falschen oder nicht existenten Postleitzahl, etwa Baumweg 3, 34343 Berlin oder Kreuzgasse 8, 87347 München sowie die verwendeten Kreditkartennummern.
Am 03. Und 04.06.2013 machte der Beschuldigte Emre Ates umfassende geständige Angaben zu allen ihm hier vorgeworfenen Taten, die sich nach bisheriger Auswertung der Beweismittel und insbesondere der verwendeten PCs hinsichtlich seines eigenen Tatbeitrags bestätigt haben.
Weiter wird der Beschuldigte Emre Ates belastet durch die Angaben des gleichfalls Beschuldigten Adnan Polat, bei dem am 06.08.2013 durchsucht wurde. Dieser wurde anschließend vernommen. Nachdem kurz nach der Vernehmung seitens des Verteidigers der Polat die ordnungsgemäße Belehrung in Zweifel gezogen wurde, hat dieser mit Schriftsatz vom 29.08.13 die Angaben bestätigt.
Gegen den Beschuldigten Emre Ates besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr gemäß § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, da bei Würdigung die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte sich dem Strafverfahren entziehen werde. Dem Beschuldigten Emre Ates liegen gewichtige Straftaten zur Last. Über einen Zeitraum von über acht Monaten hat er beinahe täglich Vergehen des gewerbsmäßigen Computerbetrugs begangen. Die Vorgehensweise war sehr gut organisiert und auf eine optimale Verschleierung aller Spuren und seiner Identität angelegt. Ihm ist bestens bekannt, wie man über sogenannte „Schwarze Foren“ im Internet ausgespähte Kreditkartendaten, Bankkonten und anderes, wie z.B. gefälschte Ausweise, erhält. Er dürfte nach vorläufiger Einschätzung eine deutliche Freiheitsstrafe zu erwarten haben. Der Beschuldigte hat zudem bei seiner Ergreifung Anstalten zur Flucht getroffen. Der Verbleib des Großteils des Gewinns ist ungeklärt. Aus einem auf dem PC Medion gesicherten ICQ-chatverlauf (Stehordner Chat-Verlauf PC Medion, BL. 23, ff)- der PC wurde sichergestellt durch die BPoli Kassel am 22.08.2012 -, ergibt sich, dass er von 18.000 € Gewinns aus einer früheren Tatphase nur 2.000 € verzockt hat und außerdem mit seinem Bruder geteilt habe. Der Verbleib dieser 9.000 € ist ungeklärt. Aus dem Zwischenbericht III der BPoli Köln (hiesiges Verfahren 171 Js 109044/12) geht jedoch hervor, dass über die E-Mail-Adresse harold.kaefer@yahoo.de , die auch regelmäßig für die Bahnticketbestellungen benutzt wurde, über 7.000 € über den eWährungstauscher Dagensia in Prag an ein Konto des inzwischen vom FBI im Mai 2013 abgeschalteten Internetbezahlsystems Liberty Reserve S.A. überwiesen wurde. Es ist davon auszugehen, dass die Überweisung von Geldern auf ein Liberty Reserve Konto nur eine Methode war, die Gewinne zu sichern und dass die Gewinne aus dem hiesigen Verfahren gleichfalls über anonyme Internetbezahlsysteme weitergeleitet wurden und mindestens teilweise noch verfügbar sind und so auch der Finanzierung einer Flucht dienen können. Es mag also sein, dass der Beschuldigte durchaus in einem gewissen Rahmen, wie er sagt, spielsüchtig ist, jedoch ist das Ausmaß der Spielsucht als eher gering einzuschätzen, zumal sich auf dem bei der Durchsuchung am 05.04.2013 sichergestellten PC bislang wohl keine Hinweise auf die Kontakte zu Online-Wettanbietern gefunden haben.
Weiter hat seine Familie verwandtschaftlich Beziehungen in der Türkei. Er selbst sowie sein Bruder und seine Mutter waren im Sommer 2012 in der Türkei.
Der Beschuldigte hat zwar einen Studienplatz in Esslingen und er hat dieses Studium bereits vor dem Wintersemester 2013/2014 begonnen –
Jedoch ist nach der Gesamtschau der Umstände zu erwarten, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird, wenn er auf freien Fuß käme.
Bei dieser Sachlage kann das Verfahren nur durch den Vollzug der Untersuchungshaft ausreichend gesichert werden. Mildere Maßnahmen im Sinne des § 116 StPO reichen hierzu angesichts der Stärke des Fluchtanreizes nicht aus.
Henker
Richter/in am Amtsgericht“
Mein Hals war total trocken, obwohl ich kein Wort gesagt hatte, mir blieb die Spucke weg. Mit eiskalten Händen unterschrieb ich irgendeinen daher gelegten Zettel, wahrscheinlich eine Art Kenntnisnahme des Haftbefehls.
Herr Mayer schien langsam von seinem Winterschlaf aufzuwachen und schien mit dem Haftbefehl völlig einverstanden zu sein. Der spanische Vollzugsbeamte brachte die Handschellen erst wieder an, als die Richterin und ihre Gehilfin aus dem Raum gingen. Wie ein kastrierter Hunde ging ich gesenkten Hauptes, angekettet am Beamten, in das Foyer des Amtsgerichts.
Mein Vater wartete mit lächelndem Gesicht auf mich, wohlwissend, dass es nicht gut ausgegangen war. Ich war überrascht, als er mir mit tröstenden Worten kam: „Das wird schon mein Sohn, habe noch etwas Geduld, bald kommt ihr raus.“
Er fragte den Spanier, ob er ein Foto von mir in Handschellen schießen dürfe. Interessanterweise erlaubte er dies. Auch, wenn es mir total schlecht ging, fand ich es lustig, dass mein Vater solch ein Foto von mir haben wollte.
Nach der kurzen Verabschiedung von meinem Vater kam noch kurz mein Anwalt, der sich in irgendeiner Ecke versteckt haben muss: „Ich besuche Sie übermorgen, Herr Ates, dann können wir alles Weitere besprechen.“ Er verschwand, und ich saß im Transporter zurück in die JVA, blickte während der Fahrt auf die Straße und blies Trübsal.
Die Andeutung eines Grinsens machte sich in meinem Gesicht breit. Ich dachte daran, dass ich vorhin, als mein Vater ein Foto von mir schoss tatsächlich in die Kamera gelacht hatte. Doch das Grinsen hielt nur kurz, als mir klar wurde, dass ich aus dem neuen Haftbefehl keine neuen Informationen ziehen konnte. Es las sich vielmehr wie mein Geständnis, auf dessen Basis sie die Anordnung der weiteren Untersuchungshaft begründeten.
Die Suche nach der Antwort auf die Frage, wann ich endlich rauskäme, raubte mir – wie so oft – den Schlaf und nahm mir die Lust an jeder Tätigkeit.
„Er dürfte nach vorläufiger Einschätzung eine deutliche Freiheitsstrafe zu erwarten haben,“ hatte die Richterin gesagt. Dieser Satz würde mich noch eine Weile beschäftigen.
Hey BeSure!
Bin mega gespannt auf das, was noch kommen mag!
Aber ich frage mich schon von Anfang an, wie du dir die ganzen Einzelheiten merken kannst? Also sowas wie Dialoge mit anderen Häftlingen etc.?
Grüße
Hey MisterInc,
freut mich total 🙂
Wegen der Details kann ich Dir paar Punkte nennen:
Grüße
BeSure
Danke für die schnelle Antwort, ich denke besonders die Punkte 6 und 4 spielen da eine große Rolle.
Sollte auch kein Vorwurf sein nach dem Motto “stimmt doch eh alles nicht”, sondern echt ganz normales Interesse.
Auch, wenn du bestimmt irgendwann mal dazu schreiben solltest, so interessiert mich doch echt brennend, was du jetzt im Moment beruflich machst?
Grüße
Keine Sorge, habe es auch nicht als Vorwurf aufgefasst 🙂 Dass ich Dir so ausführlich geantwortet hab liegt vielmehr daran, dass das meine Art ist viel zu schreiben und auch zu reden, hahaha. Es gibt natürlich einige die mir die Geschichte nicht abkaufen, aber da kann ich auch nichts gegen tun. Wie gesagt, mein darf nicht jedes Wort was ich schreibe auf die goldene Waage legen, aber gelogen ist da auch nichts.
Seit meiner Entlassung studiere ich Wirtschaftsinformatik, der Studiengang macht mir sehr Spaß und ich kann hier meine Interessen, sowie Fähigkeiten gut einsetzen. Habe auch schon durch Werkstudententätigkeiten, sowie Praktika, Praxiserfahrung sammeln können.
Grüße
BeSure
Ich selbst “bin” gerade im 2. Semester Informatik… Werde aber das Studium abbrechen und eine Ausbildung zum IT-Systemkaufmann machen. Arbeite derzeit schon hier als SEO 🙂
Studium war mir zu schwer, ich kam da nicht klar.
Naja dir noch alles Gute und hoffentlich kommen bald neue Kapitel 😀
Grüße
Ich habe vor meinem Verhaftung, also direkt nach dem Abitur auch Informatik an der Uni studiert.
Muss zugeben, für mich war das auch total schwer, ich habe kaum etwas verstanden. Doch schlimmer fand ich es, dass der Stoff zu trocken war und ich kein Interesse daran empfand, obwohl ich mich als IT’ler gesehen hatte.
Was jetzt jedoch mein Studium positiv gestaltet hat ist die Tatsache, dass ich Wirtschaftsinformatik studiert habe, in der weniger technisches Know-How geleehrt wird, sondern viel mehr das ganze IT-Management Zeugs. Ich finde die Mischung aus BWL und IT total interessant. Das Wichtigere jedoch für mich ist, dass ich nun an einer Hochschule studiere und nicht an einer Universität. Habe schnell bemerkt, dass ich einfach nicht der Uni-Typ war und auf einer Hochschule besser aufgehoben bin. Damals dachte ich auch, ich packe es nicht zu studieren, bis ich eben zur Erkenntnis kam, dass ich einfach auf eine Hochschule sollte und das Falsche studiert habe. Mein Tipp für Dich wäre dich mal mit dem Gedanken Hochschule und evtl. einen anderen Studiengang (evtl. auch Wirtschaftsinformatik?) auseinander zu setzen. Du schreibst ja schon, dass Du im Bereich SEO tätig bist. Ich finde das Thema auch total spannend, wir können uns an der Hochschule z.B. ab dem 4. Semester in die Richtung Social Media Management vertiefen, da geht es genau um solche Dinge wie SEO, Analytics usw. Das macht auch einen heiden Spaß, weil wir Projekte haben an denen wir unser theoretisches Wissen anwenden können.
Das heisst aber nicht, dass eine Ausbildung weniger gut ist als ein Studium, vielleicht liegt Dir die Ausbildung mehr. Ich wollte nur meinen Senf dazu geben 😀
Ich wünsche Dir auch noch alles Gute, und ich werde mich bemühen bald ein neues Kapitel zu veröffentlichen 🙂 Aber “bald” ist ein sehr dehnbarer Begriff, hahaha.
PS: Falls Du irgendwelche weiteren Fragen haben solltest bezüglich Studium, Uni – Hochschule, Informatik – Wirtschaftsinformatik, kannst Du dich gerne per eMail (Kontaktformular) bei mir melden.
Grüße
BeSure
Hey BeSureAtes (oder eben Emre),
erst einmal großen Respekt das du das ganze so offen legst und so gut schreibst. (Ich bin jemand der keine Bücher liest, deinen Blog habe ich binnen 3 Tage durchgerushed.)
Allerdings ergeben sich mir auch einige Fragen nach dem Lesen von den 34 Kapiteln.
1.) Das ist eher eine hypothetische Frage:
Ist die Polizei eigentlich durch dein Geständnis erst auf den 3. Täter gekommen? Vorher wurdest du ja “nur” für 12 Fälle beschuldigt.
2.) Wie war das eigentlich mit der Hochschule nach deiner Freilassung? Hattest du die gleichen Chancen wie jeder andere oder hast du dich etwas benachteiligt gefühlt?
3.) Mir kam eine Sache etwas komisch vor, du wurdest ja schon echt “früh” von der Polizei kontrolliert. Wie kam das dann, dass ihr so lange noch ungestört weiter machen konntet?
4.) Du hast ja beschrieben, dass dein Vater nach der Untersuchung zu deiner Mutter gemeint hat, Cem soll noch in der Türkei bleiben. Dann has du gesagt, dass diese Aussage noch zur Last wird. Was genau hat die denn letztenendes bewirkt?
5.) Mit wie vielen Kapiteln kann man noch so rechnen? 😀
Hab da noch eine Frage bezüglich deines Bruders, kann es sein, dass er auf die Schloss-Realschule gegangen ist?
Hey,
vielen Dank für das positive Feedback
Zu deinen Fragen:
Kommilitonen und keinen Nachteil in irgendwelchen Dingen sah.
Nein, er ist da nicht zur Schule gegangen, er ist Hauptschüler 😀
Grüße
BeSure
Hast du im 1.Kapitel nicht geschrieben, dass er Realschüler war?
Hey,
also er war vor der Haft auf einer Realschule, konnte den Abschluss aber nicht machen, da er in Haft gekommen ist.
Nach der Haft hat er sich für Schulfremdenprüfung angemeldet, aber ist diese nicht angetreten.
Er war auch nicht auf der von Dir besagten Schule.
Gruß
BeSure
Hey BeSure,
poste mal schneller! Ich warte seit gefühlten Ewigkeiten wie es weitergeht. Wann kommt das nächste Kapitel?
Und ernstgemeinte Frage:
Hast du mal überlegt das an einen Verleger zu schicken, also mit dem Ziel das als Buch herauszugeben? Dein Schreibstil ist sehr spannend und hohes Niveau! Ich hab mit all dem 0 am Hut, hab aber mitgelitten ohne Ende.
LG
Hey Kaltfront,
ich würde ja echt gern, aber ich habe einfach zu viel Stress.
Das ist wirklich nicht nur daher gesagt, aktuell befinde ich mich im Praxissemester, bin also täglich 9 Stunden auf der Arbeit beschäftigt, dann plagt mich zu Feierabend die Organisation meines Auslandssemester, mitsamt
Englisch TOEFL-Test, Visa-Antrag, Auslands-Bafög etc. Dann kommt noch die Vorbereitung auf eine weitere schriftliche Prüfung hinzu und und und … Ich könnte Dir jetzt echt viel aufzählen.
Daher kann ich Dir nicht beantworten wann das nächste Kapitel kommt, doch es kommt bestimmt 😀
Was den Verlag angeht, das habe ich mir tatsächlich überlegt. Da bist Du nicht der Erste der mir das empfohlen hat. Nur, wie gesagt, habe ich viel zu tun um ein Manusskript erstellen zu können. Da investiere ich lieber die Zeit
in ein neues Kapitel und wenn dann das Hafttagebuch fertig ist kümmere ich mich um einen Verlag.
Achja, vielen vielen Dank für das Feedback!
Liebe Grüße,
BeSure